Mi., 01.03.2017 , 11:12 Uhr

Neues Gesetz in Kraft: Cannabis jetzt auf Rezept in der Apotheke

Ab heute tritt ein neues Gesetz des Bundes in Kraft: Cannabis darf von Ärzten nun als Teil einer Schmerztherapie für Schwerkranke verschrieben werden. Das Mittel ist somit legal in der Apotheke auf Rezept erhältlich und auch einnehmbar.

 

 

Bislang waren Besitz und Einnahme von Cannabis in Deutschland nur mit einer Sondergenehmigung zu medizinischen Zwecken erlaubt. Etwa 1000 Patienten mit dieser Genehmigung gab es bislang deutschlandweit. Franz Wolf hat in Folge mehrerer Verkehrsunfälle, seit denen er von chronischen Schmerzen geplagt wird, eine solche Genehmigung erhalten. Da er durch Cannabis vor der Einnahme diverser Medikamente verschont wird, ist er von der Wirkung von Cannabis als Heilpflanze überzeugt.

 

Dass eine „klassische“ Therapie für die Betroffenen durchaus belastend sein kann, zeigt der Fall von Alexandra Scheiderer. Auch sie leidet unter chronischen Schmerzen. Ihr wurden fünf verschiedene Medikamente zur Schmerzbehandlung verschrieben. Eine Wirkung erzielen diese zwar durchaus, allerdings sind die Nebenwirkungen, vor allem für den Magen der Betroffenen, nicht zu unterschätzen. Mit der Einnahme des Wundermittels würde die Medikation mit allen fünf Mitteln, inklusive ihrer Nebenwirkungen, wegfallen – eine große Hoffnung für die Erkrankte, die sich dadurch wieder mehr Lebensqualität verspricht.

 

Auch Wenzel Cerveny, Besitzer eines Bio-Ladens ins München, setzt sich seit nunmehr drei Jahren für die Legalisierung und Entstigmatisierung von Cannabis ein. Mithilfe eines Online-Crowdinvestments will er in München das deutschlandweit erste Cannabis-Therapiezentrum errichten. Eine Million Euro soll damit innerhalb der ersten Monate gesammelt werden. 100.000€ würden bereits ausreichen, um das Zentrum innerhalb rund eines Monats eröffnen zu können.

 

Ärzte zeigten sich bislang recht skeptisch bezüglich einer Verschreibung der Cannabisblüten. Gründe dafür seien die hohen Kosten, vor allem aber, die Angst vor der Abstempelung als „Kiffer-Arzt“.

 

Der Eigenanbau von Cannabis bleibt jedoch auch nach dem heute in Kraft getretenen Gesetz illegal. Chancen auf ein Rezept dürfen sich zudem wohl nur Schwerpatienten ausrechnen.

 

Die Kosten für die alternative Behandlungstherapie mit Cannabis im Rahmen einer Schmerztherapie sollen die Krankenkassen übernehmen.

 

kw

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