Mi., 07.02.2018 , 14:46 Uhr

NSU-Prozess: Befangenheitsantrag abgelehnt - Plädoyers gehen weiter

Im NSU-Prozess ist am Mittwoch ein Befangenheitsantrag gegen die Richter abgelehnt worden. Damit können die Schlussvorträge in dem seit fast fünf Jahren dauernden Prozess weitergehen. 

 

In den nächsten Verhandlungstagen sollen zunächst die letzten der Opfer und deren Anwälte ihre Plädoyers halten. Anschließend sollen die Angeklagten und ihre Verteidiger das Wort erhalten.

Der Prozess war wegen eines Streits um einen Beweisantrag des mutmaßlichen NSU-Waffenbeschaffers Ralf Wohlleben zwei Wochen lang nicht vorangekommen. Wohllebens Verteidiger hatten zwei Männer benannt, die statt Wohlleben die Mordwaffe der NSU-Terroristen vom Typ «Ceska» beschafft haben könnten. Der Staatsschutzsenat des Münchner Oberlandesgerichts lehnte es aber ab, diese beiden Männer als Zeugen zu hören.

 

Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe soll nach dem Willen der Bundesanwaltschaft zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Nach Überzeugung der Anklage war sie Mittäterin an den zehn Morden des «Nationalsozialistischen Untergrunds», von denen neun aus fremdenfeindlichen Motiven und immer mit derselben «Ceska»-Pistole verübt worden sein sollen. Wohlleben soll diese Pistole besorgt haben und ist dafür wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Für ihn fordert die Bundesanwaltschaft zwölf Jahre Gefängnis.

 

 

dpa

Gericht NSU Prozess Zschäpe

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