Der 50. Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht dreht sich im die Mordwaffe der Marke „Ceska“. Mit ihr erschossen die Terroristen des Nationalsozialistischen Untergrunds neun Geschäftsleute. Die Pistole gilt als Markenzeichen, da die Täter keine Bekennerschreiben hinterlassen hatten. Durch die Geschosse konnte daher ein Zusammenhang zwischen den Mordanschlägen hergestellt werden.
Am Donnerstag will das Oberlandesgericht München einen Sachverständigen des BKA zu den waffentechnischen Untersuchungen befragen. Außerdem will das Gericht unter anderem Experten zur Rekonstruktion des Mordes an Ismail Yasar im Jahr 2005 in Nürnberg hören.
rr/dpa