Mi, 16.12.2015 , 14:59 Uhr

NSU-Prozess: Wohlleben bestreitet Beschaffung von Waffe

Im NSU-Prozess hat nach Beate Zschäpe auch Ralf Wohlleben sein schweigen geborchen. Der Angeklagte hat vor dem Oberlandesgericht München bestritten die Mordwaffe für die NSU beschafft zu haben.

 

 

Wohlleben spricht Angehörigen sein Mitgefühl aus

 

Im NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht wies der 40-Jährige am Mittwoch den Vorwurf der Beihilfe zum Mord zurück – und beschuldigte stattdessen vor allem Carsten S., seinen Mitangeklagten. Von den zehn Morden und zwei Bombenanschlägen, die dem NSU angelastet werden, will Wohlleben „wie alle anderen“ erst nach dem Auffliegen der Terrorgruppe im November 2011 erfahren haben. „Ich bedaure jede Gewalttat“, sagte er und fügte hinzu: „Den Angehörigen der Opfer gilt mein Mitgefühl.“ Zugleich erhob er Vorwürfe gegen die Sicherheitsbehörden.

 

Mit seiner Aussage am 251. Verhandlungstag brach Wohlleben – wie zuvor schon die Hauptangeklagte Beate Zschäpe – sein mehrjähriges Schweigen. Im Gegensatz zu ihr trug er seine Aussage selbst vor. Zschäpe, die als Mittäterin an den Morden und Anschlägen angeklagt ist, hatte ihren Anwalt am Mittwoch vergangener Woche eine Aussage verlesen lassen. Darin bestritt sie jede Beteiligung an den Verbrechen des NSU und schob die Schuld allein ihren Freunden Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos zu, die sich 2011 den Ermittlungen zufolge selbst töteten.

 

Wohlleben wird Beihilfe zum Mord in neun Fällen vorgeworfen – weil er die Waffe beschafft haben soll, mit der neun Migranten erschossen wurden. Wohlleben sitzt wie Zschäpe seit 2011 in Untersuchungshaft.

 

 

Wohlleben beschuldigt Carsten S.

 

 

Er räumte ein, dass er von seinem damaligen Freund Böhnhardt in einem persönlichen Gespräch um die Beschaffung einer Waffe gebeten worden sei. „Hier äußerte er den Wunsch, dass ich mich nach einer scharfen Pistole für ihn umhören solle“, berichtete Wohlleben. „Er sagte, ich sollte darauf achten, dass es ein deutsches Fabrikat ist.“ Böhnhardt habe damals gesagt, er wolle nicht in Haft, sondern sich eher selbst erschießen.

 

Er habe aber keine Waffe besorgen und am Suizid von Böhnhardt schuld sein wollen, erklärte Wohlleben. Schließlich habe Carsten S. – einer der fünf Angeklagten im NSU-Prozess – von Böhnhardt oder Mundlos den Auftrag bekommen. Wohlleben bestritt insbesondere, in die Bezahlung der Waffe involviert gewesen zu sein. Er habe Carsten S. – der die Pistole schlussendlich besorgte – kein Geld gegeben. Diese Behauptung, die S. in seiner Aussage zu Prozessbeginn erhoben hatte, weise er zurück.

 

Von der Gewaltbereitschaft von Mundlos und Böhnhardt will Wohlleben nicht gewusst haben. Das Verhalten der beiden habe früher keinen Anlass gegeben, zu vermuten, dass sie mal schwere Straftaten begehen würden, argumentierte er. Wohlleben räumte aber ein, nach dem Untertauchen des NSU-Trios Kontakt zu den dreien gehabt zu haben. Es sei zu mehreren Telefonaten und persönlichen Treffen gekommen. Er habe die drei allerdings nur unterstützt, weil er über Jahre mit ihnen befreundet gewesen sei. „Ich hätte es besser nicht getan“, sagte er. Es sei für ihn unvorstellbar, dass Mundlos und Böhnhardt zu diesen Taten in der Lage gewesen seien. Er könne es kaum glauben.

 

 

Wohlleben wirft den Behörden Versagen vor

 

 

Den Behörden warf Wohlleben Versagen vor. Es sei ihm unerfindlich, warum der Staat die drei Untergetauchten nicht aufgespürt habe. Schon mit Blick auf die ersten Jahre nach dem Verschwinden der drei im Jahr 1998 sagte er, hätte man sie finden wollen, wäre das seiner Meinung nach mit Hilfe von Tino Brandt möglich gewesen. Brandt war damals gut bezahlter V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes. Wohlleben war einst NPD-Mitglied – und nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft eine „steuernde Zentralfigur“ der gesamten Unterstützerszene der mutmaßlichen NSU-Terroristen. Doch auch diesen Vorwurf wies er zurück: Die Behauptung beruhe auf Spekulationen.

 

Wohlleben sagte zudem, er habe schon Mitte der 90er Jahre nichts gegen Ausländer gehabt – sondern gegen die Politik, die den Zuzug von Ausländern fördere. In Frankfurt am Main habe er damals den Eindruck gehabt, dass es da Stadtviertel gebe, in denen keine Deutschen mehr leben. Das habe er nicht für Jena gewollt, argumentierte Wohlleben.

 

Von den fünf Angeklagten im NSU-Prozess hatten zwei schon zu Beginn ausgesagt: Carsten S. und Holger G. Nachdem nach mehr als zweieinhalb Jahren nun auch Zschäpe und Wohlleben ausgesagt haben, schweigt nur noch einer der Angeklagten: der mutmaßliche Terrorhelfer André E.

 

 

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