Mi, 03.02.2016 , 15:15 Uhr

Obdachloser totgeprügelt - 9 Jahre Haft für Täter

Im Streit um Pfandflaschen wurde ein behinderter Obdachloser an der Isar 2014 in München zu Tode geprügelt. Der Haupttäter wurde jetzt mit neun Jahren Haft bestraft – allerdings nicht wegen Mordes, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

 

München (dpa/lby) – Den gewaltsamen Tod eines behinderten Obdachlosen in München muss ein 42 Jahre alter Mann mit neun Jahren Haft büßen. Das Münchner Schwurgericht sprach den Mann am Mittwoch wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig und folgte damit weitgehend dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen lebenslange Haft wegen Mordes beantragt. Ein zweiter Angeklagter erhielt neun Monate Haft ohne Bewährung wegen unterlassener Hilfeleistung. Ein dritter Beteiligter ist inzwischen verstorben.

Im Streit um Pfandflaschen war es im August 2014 auf einer Isar-Insel in München zu dem folgenschweren Streit gekommen. Das 50 Jahre alte Opfer erlitt durch die vielen Schläge – mindestens vier Dutzend laut Anklage – zahlreiche Rippenbrüche. Eine Rippe bohrte sich in die Lunge, was letztlich zum Tode führte. Der 42-Jährige hatte vor Gericht angegeben, mit den Händen auf den Mann eingeschlagen zu haben.

 

 

Das Gericht folgte in seinem Urteil weitgehend dem zweiten Angeklagten, der vor Gericht angegeben hatte, das schreckliche Geschehen untätig verfolgt zu haben. Haupttäter sei der 42-Jährige gewesen. Zwar habe dieser den Tod des Opfers zumindest in Kauf genommen, ein Tötungsvorsatz sei ihm aber nicht nachzuweisen.

Gericht Haft Obdachloser Urteil
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