Dieses Jahr können die Münchner gegen Vorlage des Personalausweises Tische auf dem Oktoberfest reservieren. Damit könnten die Wiesn-Wirte einen Verstoß gegen das EU-Diskriminierungsgesetz begehen.
Um den Volksfestcharakter zu retten, hat der Stadtrat im Mai die Betriebsvorschriften für die Wiesn-Wirte geändert. Ziel war es, dass das Oktoberfest wieder münchnerisch werden soll. Deshalb gibt es dieses Jahr in den Festzelten Reservierungen für die Einwohner der Landeshauptstadt. In der Praxis sieht das so aus, dass die Münchnerinnen und Münchner gegen Vorlage des Personalausweises an Samstagen, Sonntagen und am 3. Oktober bis 15 Uhr Tische reservieren können. 15 Prozent der von Buchungen bislang ausgeschlossenen Tische können so an Einwohner der Landeshauptstadt vergeben werden. Das freut sowohl die Münchner, als auch die Wirte.
Prof. Dr. Hans-Georg Kamann, Direktor des Centrums für Europarecht an der Universität Passau sagte dem BR dazu in einem Interview, dass er in der Bevorzugung der Münchner einen Verstoß gegen das EU-Diskriminierungsverbot sehe. Konkret bedeute das, dass der Europäische Gerichtshof solche Wohnsitzerfordernisse in der Vergangenheit als eine Diskriminierung angesehen habe. Theoretisch könnten sich Nicht-Münchner einen Zugang zum Zelt erklagen, ob das in der Praxis allerdings funktionieren würde, sei fraglich, so Kamann. Dasselbe gelte übrigens auch für eine mögliche verwaltungsrechtliche Feststellungsklage gegen die Stadt München auf Änderung ihrer Betriebsvorschriften.
Aus politischer als auch juristischer Sicht habe er sogar ein gewisses Verständnis für den Beschluss des Stadtrats. Darüberhinaus würden die Reservierungsmöglichkeit ja nur begrenzt gelten. Deswegen könne man gut sagen, dass es sich noch um eine verhältnismäßige Regelung handele, so Kamann.