Geisterradler sieht man des öfteren – also Radfahrer, die den Radweg entgegen der Fahrtrichtung nutzen. Am gestrigen Dienstag, 10. Juni, verletzte sich ein Geisterradler schwer, als er einen abbiegenden PKW mit Wohnanhänger übersah.
Hergang:
Ein 44-jähriger Münchner fuhr am 10.06.2014, gegen 20:00 Uhr, mit seinem Mountainbike die Ackermannstraße stadteinwärts. Hierbei benutzte er verbotswidrig den Radweg auf der linken Seite der Straße, entgegen der dortigen Fahrtrichtung. Zur selben Zeit fuhr eine 50-Jährige Münchnerin mit ihrem Pkw und angehängtem Wohnanhänger die Ackermannstraße stadtauswärts. An der Elisabeth-Kohn-Straße bog sie nach rechts in diese ein.
Als sie den Abbiegevorgang bereits zu zwei Dritteln abgeschlossen hatte und sich das Heck des Anhängers noch auf der Fahrradfurt befand, hörte sie einen lauten Knall und sah nur noch im Rückspiegel den auf die Fahrbahn Fahrradfahrer. Dieser war ungebremst gegen den Wohnwagen gefahren.
Durch den heftigen Aufprall verlor er kurzzeitig das Bewusstsein. Der schwer verletzte Radfahrer kam mit einem Rettungswagen in ein Münchner Krankhaus. Der eintreffende Notarzt stellte einen Trümmerbruch der linken Hand, einen Bruch der Nase, sowie einen Anbruch eines Halswirbels fest. Zum Unfallzeitpunkt trug er keinen Fahrradhelm. An dem hochwertigen Mountainbike und dem Wohnwagen entstanden Schäden von insgesamt ca. 6.000 €.
Jedes Jahr entstehen durch Geisterradler zahlreiche Unfälle. Gerichte entschieden in diversen Prozessen zwar gegen die Autofahrer, entschieden also, dass Verkehrsteilnehmer auch auf „flasch herum“ fahrende Radfahrer achten müssen. Doch das Fahren entgegen der Rcihtung des Fahrradweges stellt für die Radler selbst wie auch für die anderen Verkehrsteilnehmer ein großes Risiko dar.
In diesem Zusammenhang bittet die Polizei wie auch der ADAC um die Einhaltung der Fahrtrichtung auf Fahrradwegen. Und noch einen guten Grund gibt es, das Geisterradeln zu unterlassen: Wer von der Polizei erwischt wird, dem kann eine saftige Geldstrafe blühen.
jn / polizei