Das Abspielen der Paulchen-Panther-Melodie bei einer Neonazi-Demonstration kurz nach der Verhaftung von Beate Zschäpe war keine Billigung der Mordtaten des «Nationalsozialistischen Untergrunds». Das Oberlandesgericht München hat am Montag den Freispruch des Amtsgerichts für den Versammlungsleiter Norman Bordin bestätigt, damit wurde die Entscheidung rechtskräftig. Für den Revisionsprozess waren scharfe Sicherheitsvorkehrungen angeordnet. Der Angeklagte nahm aber nicht an der Verhandlung teil, in der es um die rechtliche Bewertung eines unstrittigen Sachverhalts ging.
Mit der Erkennungsmelodie des Filmes «Der rosarote Panther» war ein Video unterlegt, in dem die Opfer der NSU-Opfer verhöhnt wurden. Die Staatsanwaltschaft sah in dem Abspielen des Liedes bei einer Demonstration am 21. Januar 2012 wegen der zeitlichen Nähe zur Festnahme Zschäpes eine Billigung der NSU-Mordtaten.
Der OLG-Senat folgte nun der Vorinstanz und befand, die Melodie dürfe nicht isoliert betrachtet werden. In der Gesamtschau mit der Rede Bordins stelle das Abspielen «aus unserer Sicht eine Billigung von Straftaten nicht dar» sagte der Vorsitzende Richter. Bordin hatte sich in seiner Rede von den Morden des NSU distanziert.
jn / dpa