Ein Säugling wird heftig geschüttelt, sein winziges Köpfchen fliegt haltlos hin und her. Die Folge sind irreparable Hirnschäden. Der Prozess gegen einen 23-Jährigen, welcher dies im vergangenen Dezember seiner Tochter angetan haben soll, hat nun begonnen.
Zum Auftakt seines Prozesses wegen versuchten Mordes an seinem Baby hat ein junger Vater vor dem Münchner Schwurgericht die Tat bestritten. Er habe sein damals zwei Monate altes Töchterchen nicht durch mehrmaliges, kräftiges Schütteln lebensgefährlich verletzt, beteuerte der nach eigenen Angaben sehr fromme Angeklagte am Montag. Das Kind sei zwar nicht geplant gewesen, er habe sich aber über die Geburt „sehr gefreut“.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 23-Jährige Anfang Dezember 2014 den Säugling unbemerkt von seiner Frau so heftig geschüttelt hatte, dass der Kopf hin und her flog. Obwohl das Baby kein Lebenszeichen mehr zeigte, habe der Vater zunächst keine Hilfe geholt. Der später endlich doch noch benachrichtigten Notärztin sowie den Klinikärzten hat er anschließend das Schütteln verschwiegen. Das Kind wird trotz mehrerer Operationen laut Gutachten auf Lebenszeit schwerstbehindert bleiben.
Der Staatsanwaltschaft zufolge hat der Vater „aus einer unbarmherzigen Gesinnung heraus“ gehandelt, um beim Fernsehen und Surfen im Internet seine Ruhe zu haben. Aus demselben Grund soll der Angeklagte das Baby im November 2014 schon einmal verletzt haben. Der Kinderarzt vermutete eine Kindesmisshandlung und meldete das Baby zur Abklärung im Krankenhaus an, doch die Eltern brachten das Töchterchen nicht dorthin.
Das Kind sei „eher ungeplant“ gewesen, weil seine Frau Abiturientin war, sagte der Angeklagte. „Aber es war überhaupt kein Problem“. Er habe dann sogar einen Monat Elternzeit genommen. Die Hebamme habe ihn unterwiesen, wobei es auch ein Thema war, „dass der Kopf des Kindes nicht nach hinten fallen darf“.
Der Angeklagte sagte, dass er mit seiner Tochter in Zukunft „noch mehr Zeit verbringen“ wolle. „Ich habe gehört, es geht ihr immer besser.“ Der Prozess gegen den jungen Vater wird fortgesetzt.
Weitere Details zur Tat im Dezember 2014 finden Sie hier.
dpa