Fr, 10.01.2014 , 10:17 Uhr

Prozess um Startbahn: Notwendigkeit nicht erwiesen?

Die Gegner der geplanten Flughafenerweiterung in München sehen den Bedarf für die dritte Startbahn durch den zu Ende gehenden Prozess nicht erwiesen. «Die Eingriffe in die Rechte der Kläger sind daher nicht zu rechtfertigen», sagte der Anwalt der betroffenen Kommunen am Donnerstag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München.

 

Er verwies vor allem auf die Lärmbelästigung durch die über Wohngebiete fliegenden Jets. Ebenso wie der Jurist des Bundes Naturschutz in Bayern (BN) beantragte er, die Baugenehmigung für die 1,2 Milliarden Euro teure Piste aufzuheben. Mit einem Urteil wird im Februar oder März gerechnet.

 

 

Von Kindern war die Rede, die dem Fluglärm ungeschützt ausgesetzt seien, von Naturzerstörung und Verfassungsbruch. Auch sehr politisch wurde es in der Schlussphase des Münchner Startbahn-Prozesses. Sogar neue Beweisanträge wurden gestellt.
Der BN-Vorsitzende Hubert Weiger sagte in seinem Schlussvortrag, die dritte Startbahn hätte erst gar nicht genehmigt werden dürfen. «Die Schwere der Naturzerstörung und der Gesundheitsgefährdung wurde im gesamten Gerichtsverfahren nicht widerlegt.» Der Bedarf für die Piste sei nicht gegeben.

Bei den Starts und Landungen sei man auf den Stand des Jahres 2003 zurückgefallen. Tatsächlich sinkt die Zahl der Flugbewegungen, weil die Jets bei besserer Auslastung größer werden. Der Naturschutzverband besitzt im Baugebiet ein Grundstück.

 

In seinem politisch geprägten Schlusswort sagte der BN-Chef, die geplante Startbahn widerspreche allen Zielen zum Schutz von Mensch und Natur, die Staaten auf nationaler und internationaler Ebene beschlossen hätten. Die BN-Artenschutzreferentin Christine Margraf ergänzte, im Falle des Startbahnbaus gehe das Vogelsterben weiter. Der Grünen-Landtagsabgeordnete und Freisinger BN-Kreisvorsitzende Christian Magerl nannte die Prognosen der Flughafengesellschaft FMG zum Bedarf für die dritte Piste «granatenmäßig daneben».

 

Das Minus an Flugbewegungen werde sich fortsetzen. «Es geht der FMG um einen Luxusausbau für die Lufthansa, aber nicht um den Bedarf.»

Der Freisinger Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher verwies auf die Lärmbelästigung und die Absturzgefahr von Flugzeugen über dem Stadtgebiet: «Ich kann die Angst unserer Bürgerinnen und Bürger gut nachvollziehen.» Bürgermeister Herbert Knur von der Nachbargemeinde Berglern sagte, von dem zusätzlichen Fluglärm seien vor allem Kinder betroffen. Nicht einmal in den Schlafräumen der Kinderkrippen sei ausreichend Schallschutz gewährleistet.

 

 

Die Freisinger Eheleute Simone und Werner Oruche-Brand appellierten als private Kläger anstelle ihrer dreijährigen Tochter an das Gericht: «Bitte berücksichtigen Sie die Belange von Tausenden Kindern.»

In seinem Plädoyer nannte BN-Anwalt Ulrich Kaltenegger die beim Bau der Startbahn notwendigen Grundstücksenteignungen «einen glatten Verfassungsbruch». Privateigentum sei vom Grundgesetz geschützt. Das wirtschaftliche Profitstreben der Flughafenbetreiber rechtfertige keine Enteignungen. Und von einem Wohl der Allgemeinheit, das allein Enteignungen ermögliche, könne bei dem Projekt keine Rede sein.
Für mehrere Privatkläger stellten deren Anwälte am Ende des 40. Verhandlungstages erneut zahlreiche Beweisanträge. Unter anderem fordern sie weitere Gutachten zum Wertverlust von Grundstücken. Darüber will das Gericht nächsten Mittwoch (15. Januar) entscheiden. Ende vergangenen Jahres hatten die Richter jedoch 184 Beweisanträge der Kläger als unerheblich für das Verfahren abgelehnt.

 

Hintergrund:

Der 8. Senat des VGH verhandelt seit März 2013 über mehr als ein Dutzend Klagen gegen das prestigeträchtige Verkehrsprojekt. Die vier Kilometer lange Startbahn würde auf dem zweitgrößten deutschen Airport stündlich bis zu 30 weitere Flugbewegungen ermöglichen. 120 wären es dann auf alle drei Pisten verteilt.

 

 

 

jn / dpa

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