Do, 11.08.2016 , 16:05 Uhr

Schwabing: 37-Jähriger sticht ehemalige Partnerin nieder

Schwabing – Gestern (10.08.2016) stach ein 37-Jähriger in einem Lokal auf seine Ehefrau ein. Hintergrund sei vor allem Eifersucht gewesen.

 

Wie bereits gestern berichtet, kam es am Mittwoch (10.08.2016) zu einem versuchten Tötungsdelikt in einer Gaststätte in München- Schwabing. Kurz nach 11:00 Uhr betrat ein 37-jähriger in München lebender Kosovare das Lokal, weil er wusste, dass seine getrennt lebende Ehefrau dort arbeitete. Er näherte sich – ohne vom Opfer bemerkt worden zu sein – der 36-Jährigen von hinten und stach mit einem mitgeführten Taschenmesser unvermittelt mehrmals auf diese ein. Auch als diese versuchte zu fliehen, setzte er ihr nach und stach nochmals auf sie ein. Erst als sie fast regungslos am Boden lag, ließ der 37-Jährige von ihr ab.

 

Der Mann flüchtete aus dem Lokal und begab sich zu einer nahegelegenen Tankstelle. Dort bat er den Tankwart die Polizei zu rufen, weil er seine Frau erstochen hätte. Der Tatverdächtige konnte durch verständigte Polizeikräfte dort vorläufig festgenommen werden.

 

Die 36-Jährige wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen im Kopf- und Halsbereich in ein Münchner Krankenhaus gebracht und verbleibt dort nach einer Operation stationär. Es besteht derzeit keine Lebensgefahr mehr. Das Tatmesser konnte, nachdem der Tatverdächtige es auf der Flucht in der Nähe des Lokals weggeworfen hatte, aufgefunden werden.

 

 

Die Staatsanwaltschaft München I beantragt Haftbefehl wegen versuchten Mordes. Als Mordmerkmale werden niedrige Beweggründe sowie Heimtücke angenommen. Die Vorführung des Tatverdächtigen beim zuständigen Ermittlungsrichter erfolgt am heutigen Donnerstag (11.08.2016).
Bei seiner Vernehmung bei der Mordkommission München räumte der Tatverdächtige die Tat ein. Als Motiv nannte er Eifersucht bzw. Trennungsschmerz.

 

Ende 2013 sowie im Frühjahr 2016 kam es zu Polizeieinsätzen aufgrund Bedrohungs- bzw. Körperverletzungsdelikten innerhalb der Beziehung. Auch wurden entsprechende Schutzanordnungen durch das zuständige Gericht erlassen und Hilfsangebote aufgezeigt. Bezüglich des Vorfalls 2013 nahmen beide Partner die gestellten Strafanträge zurück. Verstöße gegen die Schutzanordnung sind bei der Polizei nach jetzigem Stand nicht bekannt geworden. Die Ermittlungen dauern an.

 

Polizei/jl

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