Mo., 29.07.2013 , 15:11 Uhr

Sechs Jahre Haft für Geisterfahrerin

Wegen fünfachen versuchten Mordes ist eine lebensmüde Geisterfahrerin am Montag in München zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Frau, die mit der Falschfahrt auf der Autobahn 94 bei Erding ihrem Leben ein Ende setzen wollte, habe den
Tod anderer Menschen bei einer Frontalkollision in Kauf genommen, begündet das Oberlandesgericht seine Entscheidung.
Zur Begründung führte der Strafkammervorsitzende aus, die Angeklagte habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt, da sie billigend in Kauf genommen habe, dass bei einer Frontalkollision andere Menschen zu Tode kommen. Sie sei nicht in der Lage gewesen, zu steuern, mit welchem Fahrzeug es zu einer Kollision kommt. Die Kammer sah die Mordmerkmale der Heimtücke und der gemeingefährlichen Mittel als gegeben an, da sie bewusst die Arg- und Wehrlosigkeit anderer Verkehrsteilnehmer ausnutzte und ihren Pkw wie eine Waffe verwendete. Bei der Strafzumessung berücksichtigte die Strafkammer zu Gunsten der Angeklagten insbesondere ihr Geständnis, ihre schwierige Lebenssituation und das Handeln mit bedingtem Vorsatz.

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