Mo., 08.08.2016 , 13:33 Uhr

Strengere Regeln für Drohnenpiloten

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) fordert strengere Regeln für Drohnenflüge. Am Donnerstagabend kollidierte eine ca. 50 Zentimeter große Drohne fast mit einem Lufthansa-Airbus. 110 Passagiere kommen mit dem Schrecken davon.

 

Letzte Woche kollidierte eine Drohne fast mit einem Lufthansa-Airbus über München. Der Airbus befand sich im Landeanflug auf den Münchner Flughafen, als er die Drohne bemerkte und abdrehte. In einer Flughöhe von 1.700 Metern bemerkte der Lufthansa-Pilot des mit 110 Menschen besetzten Passagierflugzeugs das unzulässige Flugobjekt. Eigentlich ist für Drohnen eine maximale Flughöhe von 100 Metern erlaubt. Der Drohnenpilot muss in der Lage sein, während des Betriebs sein Fluggerät ohne Hilfsmittel sehen zu können.

 

Der Vorfall ereignete sich am Donnerstagabend im Luftraum über der Gemeinde Schwabhausen bei Dachau. Derzeit ist noch nicht geklärt, wer der Pilot der Drohne war.

 

Aufgrund dieses Vorfalls und weiterer Ereignise, fordert Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) strengere Regeln für Drohnenflüge. Zusammen mit seinem Ministerium arbeite er an strengeren Vorschriften für die kleinen Flieger. Drohnen sollen zukünftig unter anderem besser gekennzeichnet sein, um klarer definieren zu können, wer Eigentümer und Pilot ist. Gegenüber der FAZ am Montag äußerte Dobrindt: „Private Drohnen nehmen ständig zu. Daraus entstehen neue Gefährdungspotentiale, zum Beispiel durch Kollisionen und Abstürze.“

 

Die ca. 50 Zentimeter große Drohne aus München, tauchte nach Angaben des Piloten in gerade einmal 10 Metern Entfernung zur rechten Flügelspitze auf. Im schlimmsten Fall, hätte sie ins Triebwerk gesogen werden oder sogar mit dem Cockpit kollidieren können. Dann wäre die Sicherheit der Fluggäste erheblich gefährdet worden.
Sollte der Pilot der Drohne gefasst werden, droht im unter Umständen eine Freiheitsstrafe, denn nach dem Strafbestand des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr, ist dies mit einer Gefängnisstrafe zu sanktionieren.

 

sk

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