Viele Familien träumen von den eigenen vier Wänden. Damit dieser Traum schon bald Realität wird, geben wir Tipps für die Planung des Eigenheims. Hierbei liegt ein großes Augenmerk auf der Finanzierung der Immobilie. Nur wer sich im Vorfeld ausreichend Gedanken über die Bauphase macht, kann sich die Umsetzung leisten.
Um die eigenen Wünsche ans Eigenheim bestmöglich umzusetzen, muss ein gewisser finanzieller Rahmen vorhanden sein. Wird ein Grundstück gekauft, fallen Grunderwerbssteuern, Notar- und Maklerkosten an. Diese Kosten werden auch heute noch gerne unterschätzt, umgangen werden können sie aber nicht. Wir geben Tipps für die Finanzierung der Immobilie, die unbedingt beherzigt werden sollten:
Bevor es mit konkreten Planungen für ein Eigenheim losgehen kann, muss der passende und natürlich bezahlbare Bauplatz her. Nicht jeder hat das Glück, solch einen bereits zu besitzen, zu erben oder gar geschenkt zu bekommen. Oftmals werden Grundstücke von privat verkauft, deshalb lohnt es sich, Augen und Ohren offen zu halten. Auch ist die Suche auf Immobilienplattformen sinnvoll. Zudem empfiehlt es sich, sich bei der Stadt zu erkundigen. Wird von städtischer Seite her Bauland veräußert, können sich Interessenten bewerben. Wichtig ist, dass sich Baulandsuchende nicht zu hohe Ziele stecken. Da Grundstücke meist nicht perfekt sind, sollten Interessenten Kompromisse eingehen. Muss es wirklich der extrem große Garten sein? Kann das Grundstück in einem Randbezirk liegen? Welche Größe sollte das Baugebiet mindestens haben? Diese Fragen sollten vorab geklärt und abgesteckt werden.
Der Bauträger stellt das Grundstück und baut das Haus und der Kunde erwirbt das fertige Haus zum vorher ausgemachten Festpreis. Alles, was bis dahin zu tun ist, ist Sache und Risiko des Bauträgers. Beispielsweise fallen gelegentlich Schwierigkeiten mit der Baugenehmigung oder dem Baugrund an, die das Projekt verteuern können. Hauptsächlich behält der Bauträger aber den Bebauungsplan im Blick. Dieser besteht aus einem Katalog von elf Gesichtspunkten (>§ 1 Abs. 6 BauGB), die bei der Planung zu berücksichtigen sind:
Der Bauträger koordiniert das Gesamtvorhaben, die Ausführung aber gibt er häufig an Architekten und Subunternehmer weiter.