Fr., 09.10.2015 , 13:02 Uhr

Gleich zwei Mal - Fahrschüler bekifft am Steuer

Bei Routinekontrollen sind der Münchner Polizei diese Woche gleich zwei Mal Fahrschüler ins Netz gegangen, die wohl bekifft das Autofahren lernen wollten. 

 

 

Am Mittwoch hielt die Münchner Polizei routinemäßig ein Fahrschulauto auf der Planegger Straße an. Der darin sitzende 20-jährige Fahrschüler räumte im Beisein seines Fahrlehrers ein, dass er am Vorabend einen Joint geraucht habe. Ein Drogentest ergab, dass sich noch THC im Körper des Fahrschülers befand. Damit war die Fahrstunde an diesem Tag beendet. Der Fahrlehrer hat den vorangegangenen Marihuana-Konsum seines Schülers nicht bemerkt. Er wurde bezüglich auffälliger Fahrschülern sensibilisiert. Des Weiteren gab der junge Mann anschließend an, noch eine Restmenge Marihuana zuhause zu haben, welche im Anschluss von den Beamten an der Wohnadresse des Fahrschülers beschlagnahmt wurde.

 

Bezüglich des Verkehrsverstoßes sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und einen Monat Fahrverbot vor. Für das Vergehen „Besitz von Betäubungsmitteln“ erwartet den Fahrschüler ein Strafverfahren, über welches das zuständige Amtsgericht urteilt.

 

Weiterer Fall am Dienstag

 

Am Dienstag kontrollierte die Polizei ebenfalls im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen Fahrschul-Pkw in Unterhaching. Ein 30-jähriger Mann hatte gerade Fahrstunde und wurde der Kontrolle unterzogen.

 

Dabei wurden drogentypische Auffälligkeiten bei dem Fahrschüler festgestellt. Der Elektroniker räumte daraufhin vor den Beamten ein, am vergangenen Wochenende einen Joint geraucht zu haben. Ein durchgeführter Drogenvortest verlief positiv auf die THC-Wirkstoffe.

 

Die Weiterfahrt im Fahrschul-Pkw, Audi A3, erfolgte anschließend durch den Fahrlehrer. Beim 30-jährigen wurde, wie auch bei dem anderen Fall, eine Blutentnahme auf freiwilliger Basis durchgeführt. Ferner übergab der Mann eine geringe Menge Marihuana aus seiner Wohnung.

 

Laut einem Sprecher der Polizei werden diese Vorfälle wohl an die Führerscheinstelle weiter gegeben. Gut möglich, dass die Fahrschüler deshalb erstmal keinen Führerschein bekommen werden und sich gegebenenfalls einer MPU unterziehen oder eine Drogenabstinenz nachweisen müssen. Das liegt nun im Ermessen der Behörde.

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