Nach dem Angriff eines aggressiven Gockels im Landkreis Ebersberg müssen die Besitzer des Tieres einem Bauaufseher rund 37.500 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz zahlen.
Der Streit ging am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht München in die zweite Instanz und endete mit einem entsprechenden Vergleich. Der Mann war mit Straßenbauarbeiten nahe des Grundstücks der Beklagten im Landkreis Ebersberg beschäftigt. Er gibt an, er sei von dem Hahn angegriffen worden und beim Ausweichversuch rückwärts über die Straßenkante gestolpert. Dabei habe er sich einen Wirbel gebrochen. Die Versicherung der Beklagten hat bis zum 21. Februar Zeit, den Vergleich zu widerrufen.
Das Landgericht hatte in erster Instanz die Besitzer des Hahns zwar nur zu 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadenersatz verurteilt, aber zugleich festgestellt, dass sie dem Kläger sämtlichen künftigen materiellen und immateriellen Schaden aus dem Vorfall ersetzen müssen.
mhz/dpa