Di, 26.03.2019 , 11:14 Uhr

Vergiftetes Abendessen - Frau will Ehemann ermorden und steht nun vor Landgericht

Tortellini oder Maultaschen, jeweils mit Frostschutzmittel, mit dieser eigenwilligen Mixtur wollte eine Frau in München ihre Eheprobleme lösen. Die 1944 geborene Frau soll ihrem Ehemann im Mai 2018 genau dies zum Abendessen serviert haben. Die Frau steht nun vor dem Landgericht München I.

 

 

Es sind Küchen-Klassiker die einem Ehemann in München beinahe zum Verhängnis geworden wären. Zum Abendessen gab es Tortellini mit Pesto Rosso oder Maultaschen in der Brühe – und möglicherweise auch mit Frostschutzmittel. Eine Ehefrau soll einem Münchner das giftige Abendessen im Mai 2018 serviert haben. Daraufhin habe sich das Opfer mehrmals erbrochen. Eine Freundin habe schließlich den Notruf gewählt. Der 1937 geborene Mann kam ins Krankenhaus und überlebte.

 

münchen.tv hat über den Fall bereits berichtet.

Ob er Tortellini oder Maultaschen, oder gar beides gegessen habe, daran erinnert sich der Mann zum Prozessauftakt nicht mehr genau.

 

Tödliche Rezepte im Internet gesucht

 

Laut Staatsanwaltschaft steckte die Ehe der beiden schon seit längerem in der Krise und sie stritten um die finanziellen Folgen einer möglichen Trennung. Nach Ansicht der Ermittler wollte die 74-Jährige an das Erbe ihres Mannes und eine Witwenrente kassieren. Deshalb soll sie im Internet nach möglichen Tötungsarten gesucht und sogar eine Liste mit verschiedenen Giften angelegt haben.

 

Prozess wegen versuchten Mordes

Eine Versöhnung oder eine Trennung waren kein Ausweg aus der Ehekrise. So griff die Frau zu dieser drastischen Methode. Deshalb steht sie nun vor Gericht. Die Frau muss sich nun von Dienstag, 26. März, an vor dem Landgericht München I verantworten, wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Die Angeklagte hat die Ausage verweigert.

 

Die Staatsanwaltschaft wirft der 1944 geborenen Frau zudem Betrug, Missbrauch von Titeln und Urkundenfälschung vor. Sie soll den Titel «Diplom-Finanzwirtin» verwendet haben, ohne dazu berechtigt zu sein.

Für das Verfahren sind sechs Verhandlungstage angesetzt.

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