Ab dem 7. April werden Änderungen im Schengenraum über die Flug- und Seehäfen wirksam. Deutschland ist einer von insgesamt 26 Mitgliedstaaten des Schengenabkommens, für den der Beschluss der Europäischen Union Auswirkungen haben wird.
Mit den Änderungen werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle Personen beim Überschreiten der Schengen-Außengrenze einem systematischen Abgleich der personenbezogenen Daten des Reisedokumentes mit dem Fahndungsbestand zu unterziehen. Zuvor lag es im Ermessen des Ermittlers, ob eine Person sich einem Fahndungsbestand unterziehen musste, so die Bundespolizei.
Hintergrund für die verschärften Kontrollen sind die zunehmend terroristischen Bedrohungen in Europa, wie den Anschlägen in Paris oder Berlin. Jetzt steht vor allem die internationale Sicherheit im Fokus der Europäischen Union. Mit der Personenüberprüfung können sich die Mitgliedstaaten versichern, dass die Einreisenden keine Bedrohung für die öffentliche Ordnung sowie für die innere Sicherheit darstellen.
Ob es durch die neue Regelung zu Auswirkungen auf den Flugverkehr oder Wartezeiten für die Reisenden kommen würde, könne die Bundespolizei jedoch noch nicht sagen.