Am Münchner Flughafen herrscht Hochbetrieb. Auch die Zollbeamten haben alle Hände voll zu tun. Diesmal fanden sie in einem Koffer über 100 gefährliche hautaufhellende Crèmes.
„Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“ Und die hätten vermutlich von der Verwendung des neuesten Fundes der Zöllner am Flughafen München abgeraten.
Nach 53 getrockneten Seepferdchen und einem präparierten Bärenschädel entdecken die Beamten diesmal insgesamt 100 verbotene Hautaufhellercrèmes. Ein Fluggast aus Port Harcourt in Nigeria hatte sie in seinem Gepäck. Er hatte die Kosmetikartikel in Tüten mit Lebensmitteln versteckt, doch die wachsamen Augen des Zolls fanden die Waren schnell. Laut eigener Aussage wollte der Mann die Crèmes an Bekannte und Familienmitglieder weitergeben.
Die Produkte sollen die Haut großflächig bleichen und Sommersprossen, Leber- und Altersflecken überdecken. Allerdings auf Kosten der Gesundheit des Anwenders. „Diese Crèmes enthalten schädliche Inhaltsstoffe, welche im Verdacht stehen, krebserregend zu sein. Die Aufgabe des Zolls ist es daher, die Mitbürger vor solchen Produkten zu schützen“, erklärte Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München.
Das Mittel Hydrochinon, das in den Artikeln enthalten ist, gilt als extrem gesundheitsgefährdend und ist in Europa verboten. Hydrochinon ist ein chemischer und farbloser Feststoff, der unter anderem in Fotolabors zum Entwickeln von Filmen und Fotos eingesetzt wird.
Nun wird gegen den Mann ermittelt. Der Zoll beschlagnahmte die Hautaufhellercrèmes. Nach dem Abschluss der Ermittlungen werden diese professionell vernichtet.
Damit ihr nach eurer Reise keine Probleme am Zoll bekommt, haben wir hier für euch zusammengefasst, was ihr mitbringen dürft und was ihr besser nicht kauft.
ph