Das Feuerwerk an Silvester ist eine feste Tradition und schön anzusehen. Doch die Silvesterkracher können gefährlich sein. Die Regierung Oberbayern warnt die Verbraucher vor den Gefahren und gibt Tipps zur Lagerung und Kauf.
Die Feuerkörper enthalten brand- und explosionsgefährliche Bestandteile und beim Gebrauch ist daher Vorsicht geboten. Die Kracher dürfen nicht in die Hände von Kindern gelangen. Zum Schutz der Verbraucher wird die Gewerbeaufsicht der Regierung von Oberbayern die Lagerung von Feuerwerkskörpern in den Geschäften und den ab 28. Dezember erlaubten Verkauf auch 2013 wieder verstärkt überprüfen.
„Leichtsinn oder unsachgemäßer Gebrauch führen jedes Jahr zu vermeidbaren, schweren Unfällen. Damit es zur Jahreswende zu keinen explosiven Überraschungen kommt, müssen sowohl Einzelhändler als auch Verbraucher besonders auf die Sicherheitsvorschriften achten“, betont Regierungspräsident Christoph Hillenbrand.
Es wird geraten, nur Feuerkörper zu kaufen, deren Qualität geprüft ist. Dies erkennt man an dem Zulassungszeichen der BAM oder dem CE-Zeichen. Ausländische Ware entspricht oft nicht den deutschen Sicherheitsstandards und ist daher auch hierzulande nicht zugelassen.
Gebrauchsanweiseungen und Sicherheitshinweise der Hersteller sollten immer beachtet werden
Die unterschiedlichen Waren haben Alterskategorien, die nicht missachtet werden dürfen. Unfälle lassen sich dadurch vermeiden, dass die Rakten und sonstige Feuerwerkskörper bestimmungsgemäß verwendet, standischer aufgestellt und nicht in der Hand angezündet werden. Kinder sollten immer beaufsichtigt werden. Zudem dürfen die Silvesterknaller nur im Freien verwendet werden.
Brennbare Materialien von Balkon oder Terrasse entfernen und Fenster geschlossen halten
Feuerwerkskörper sollten niemals mechanisch bearbeitet oder gar selbst hergestellt werden – Basteleien führen oftmals zu schweren Unfällen und sind darüber hinaus strafbar. Von Blindgängern sollte man sich fernhalten und auf keinen Fall versuchen, diese erneut zu zünden.
rr/Regierung Oberbayern