Di, 03.09.2013 , 16:16 Uhr

Wegen Geheimnisverrats angeklagt: Gefängnis-Vize sieht sich als Opfer

Der stellvertretende Leiter des Gefängnisses München Stadelheim, gegen den am Dienstag vor dem Amtsgericht Mücnhen der Prozess wegen Verletzung von Privat- und Dienstgeheimnissen begonnen hat, sieht sich als Opfer der Politik. Hans-Jochen Menzel informierte im Herbst 2012 vor dem Prozess um den Mord an einem Staatsanwalt im Dachauer Amtsgericht eine Zeitung über den Gesundheitszustand des Todesschützen. Nach Ansicht des Angeklagten und seiner Verteidigung wollte das Justizministerium den in Lebensgefahr schwebenden Diabetiker «unbedingt vor Gericht bringen». Menzels Äußerungen hätten «gestört».

Die Staatsanwaltschaft München I stellte am Nachmittag in einer Presseerklärung klar, dass es keine Weisung des Justizministeriums im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren gegeben habe. Das Justizministerium habe am 8. November vergangenen Jahres einen Artikel vom 20. Oktober 2012 zur strafrechtlichen Prüfung übermittelt. Die Entscheidung zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gehe jedoch allein auf die Einschätzung der Staatsanwaltschaft zurück, die einen Anfangsverdacht für eine Verletzung von Dienstgeheimnissen sah.

Dem später zu lebenslanger Haft verurteilten und inzwischen verstorbenen Täter  musste kurz vor dem Prozess der linke Unterschenkel amputiert werden. Am rechten Fuß bildete sich ein Geschwür mit aufsteigender Infektion. Eine Ärztin teilte der Anstaltsleitung mit, der Zustand des rechten Beins sei bereits im Stadium der Verwesung. Der Häftling müsse in eine Palliativstation verlegt werden.

Menzel gab diese Details in einem Interview weiter. «Das war kein Geheimnis mehr», betonte der 63-Jährige vor Gericht, «der Gesundheitszustand des Häftlings war über Monate Gegenstand intensiver Berichterstattung, betrieben von der Verteidigung». Er habe nicht aus den Akten, sondern aus einem internen Schriftverkehr zitiert, und dies in Absprache mit dem Gefängnisleiter. «Es war meine Aufgabe, möglicherweise sogar meine Pflicht, die unzumutbaren Arbeitsbedingungen der Anstaltsärzte publik zu machen», sagte Menzel.

Ziel war es laut Anwalt Hartmut Wächtler auch, dem Häftling ein würdiges Ende in einer Palliativstation zu ermöglichen. Dies sei im Interesse des Patienten gewesen, dessen Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden konnten, weil er seinen Zustand über die Verteidigung selbst nach außen getragen habe. – Der Prozess wird am 12. September mit der Vernehmung des Anstaltsleiters fortgesetzt.

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