Fr., 01.09.2017 , 09:38 Uhr

Wegen illegaler Untervermietung in Haft: VGH bestätigt Urteil

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat eine gegen einen Mann verhängte Zwangshaft wegen unerlaubter Untervermietung seiner Münchner Wohnung bestätigt. Das teilte eine VGH-Sprecherin am Donnerstag mit.

 

Zum ersten Mal soll ein Münchner Mieter in Zwangshaft, weil er seine Wohnung über Monate hinweg illegal weitervermietet hat. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigte einen Beschluss des Verwaltungsgerichts, wie eine VGH-Sprecherin am Donnerstag mitteilte. Das Sozialreferat hatte die einwöchige Zwangshaft Mitte Juli erwirkt, um die «hotelähnliche» Nutzung der Räume zu stoppen. Das verweigerte der Mann – und weigerte sich auch, Buß- und Zwangsgelder zu bezahlen. Er legte beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen seine Verurteilung ein.

 

Zweckentfremdung – Wann liegt sie vor?

 

Eine Zweckentfremdung liegt unter anderem vor, wenn die Wohnung mehr als acht Wochen im Jahr zur Fremdenbeherbergung vermietet wird. Also zum Beispiel als Ferienwohnung zur Verfügung gestellt wird. Auch wenn die Wohnung unerlaubterweise beruflich oder gewerblich genutzt wird, ist das laut Sozialreferat eine Zweckentfremdung. Etwa 2.000 Verfahren wegen illegaler Wohnungsvermietung muss die Stadt jährlich bearbeiten.

 

Münchner muss ins Gefängnis, weil er Zwangsgeld nicht zahlt

 

Die Zwangshaft ist in solchen Fällen das letzte Mittel und kann prinzipiell bis zu sechs Monate dauern. Wird das in diesem Fall fünfstellige Zwangsgeld erbracht, gibt es auch keine Grundlage für die Haft und sie entfällt.

 

Medizintourismus Hauptgrund für illegale Untervermietung

 

Die Wohnung hatte er vor allem an Medizintouristen aus dem arabischen Raum vermietet. Pro Nacht verlangte er zwischen 200 und 300 Euro – bis heute, wie Ermittlungen der Stadt belegten. Eine Zwangsräumung der weitervermieteten Wohnung ist laut Stadt rechtlich nicht möglich. Das Sozialreferat hält eine Rechtsgrundlage dafür angesichts des Wohnungsmangels in München aber für dringend notwendig.

 

Im Mai hatte der Landtag im Kampf gegen Zweckentfremdung von Wohnungen etwa via Vermiet-Plattformen wie Airbnb die Strafen deutlich verschärft. Illegalen Vermietern droht ein Bußgeld von bis zu einer halben Million Euro.

mhz/dpa

 

 

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