In einem weiteren Prozess um einen tödlichen Raserunfall muss sich am Dienstag (9.00 Uhr) ein 25-Jähriger wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte der Mann im November 2016 einen riskant überholenden Fahrer aus Ulm nicht einscheren lassen, obwohl Gegenverkehr in Sicht war. Der Wagen des Ulmers krachte daraufhin frontal in ein entgegenkommendes Auto mit drei jungen Frauen. Die 21-jährige Fahrerin sowie eine 15-Jährige starben. Deren Schwester, die ebenfalls in dem Wagen saß, sowie die Beifahrerin des Ulmers überlebten schwer verletzt. Die Angehörigen der Opfer sind in dem Prozess Nebenkläger.
Der 25-jährige Autofahrer schweigt. Sein Mandant werde keine Angaben machen, sagte sein Anwalt am Dienstag zum Auftakt des Verfahrens vor dem Amtsgericht Rosenheim. Der Fahrer sei in den Medien vorverurteilt worden, argumentierte der Verteidiger nach Angaben eines Gerichtssprechers.
Im vergangenen Jahr waren der Ulmer und ein weiterer Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Der Ulmer kam mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten davon, das Urteil ist rechtskräftig. Der andere Autofahrer war vor dem nun Angeklagten gefahren und soll ebenfalls das Einscheren verhindert haben. Er bekam zwei Jahre Haft ohne Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; der Fall soll in Kürze in zweiter Instanz verhandelt werden.
dpa