Mi., 20.07.2016 , 16:12 Uhr

Zeuge gesteht Falschaussage im Prozess um Mordversuch auf der Wiesn

Eine Millionärsfreundin, ein Ex-Fußballstar – und jetzt auch noch eine gekaufte Falschaussage. Im Umfeld des Prozesses gegen eine 34-Jährige wegen Mordversuchs auf der Wiesn gerät nun auch ihr Lebensgefährte, ein Hamburger Millionär, in den Fokus der Justiz.

 

München – Ein Entlastungszeuge hat im Prozess gegen die Lebensgefährtin eines Hamburger Multimillionärs wegen versuchten Mordes auf der Wiesn eine Falschaussage gestanden. Der 32-jährige Schweizer gab am Mittwoch vor dem Landgericht München zu, dass er, anders als zunächst vor Gericht behauptet, gar nicht auf dem Oktoberfest war. Er habe 100 000 Euro für seine Aussage geboten bekommen – und weitere 100 000, sollte die angeklagte 34-Jährige vorzeitig aus der Haft entlassen werden.

 

Mittelsmänner, die er auf Mallorca, in einem Landgasthof in Österreich und einem Hotel in München getroffen haben will, seien mit dem Angebot an ihn herangetreten und hätten ihm gesagt, was er vor Gericht aussagen soll. Die Staatsanwaltschaft sprach von «Regieanweisungen».

 

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Auftraggeber soll der Hamburger Multimillionär gewesen sein. Auch er wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft inzwischen vorläufig festgenommen, sei inzwischen aber wieder auf freiem Fuß, weil er auch er ein Geständnis abgelegt habe und darum keine Verdunklungsgefahr mehr bestehe. Die Staatsanwaltschaft bestätigte damit Medienberichte.
Während der Zeuge vor Gericht angab, man sei mit dem Angebot auf ihn zugekommen, sagte der Millionär wiederum nach Angaben der Staatsanwaltschaft, die Falschaussage sei ihm angeboten worden. Anwalt Steffen Ufer nannte die neue Entwicklung «wenig glücklich», betonte aber auch, es könnte sein, «dass die Sache andersherum gelaufen ist».
Die 34-jährige Angeklagte hat vor Gericht zugegeben, auf den Wiesngast eingestochen zu haben, der zuvor den Ex-Fußball-Nationalspieler Patrick Owomoyela rassistisch beleidigt hatte. Der Mann habe sie am Arm gepackt, sie habe sich bedroht gefühlt und ein Klappmesser gezückt. Sie verletzte den Mann lebensgefährlich. Die Verteidigung sieht darin einen Fall von Notwehr. Der Schweizer Zeuge hatte diese Einschätzung vor dem Landgericht bestätigt. Das Gericht hatte aber von Anfang an Zweifel an seiner Aufrichtigkeit; er wurde direkt nach seiner Aussage wegen des Verdachts auf Falschaussage und versuchte Strafvereitelung verhaftet.

 

(dpa/lby)

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