Do, 01.10.2015 , 09:34 Uhr

Zigaretten-Kampagne könnte als Wortspiel erlaubt bleiben

Ein pfiffiges Wortspiel, dazu Fotos, die das unverfälschte Leben mit Rauchen in Verbindung bringen: Eine Zigarettenkampagne wird derzeit vor dem Verwaltungsgericht München verhandelt. Der Richter lässt durchblicken: Die Worte allein verführen die Jugend wohl nicht.

München – Eine umstrittene Werbekampagne für die Zigarettenmarke Marlboro dürfte erlaubt bleiben – sofern dazu keine Fotos gezeigt werden. Allein in Texten wie «Don’t be a Maybe» (frei übersetzt: Sei nicht unentschieden) «können wir keine besondere Ansprache der Jugend erkennen», skizzierte der Vorsitzende Richter Uwe Schöffel am Mittwoch im Verwaltungsgericht München die vorläufige Auffassung seiner Kammer. Die Entscheidung im Rechtsstreit des Tabakkonzerns gegen den Freistaat Bayern wird am Donnerstag bekannt gegeben.

 

Der Konzern Philipp Morris hatte die Zigarettenmarke Marlboro seit Ende 2011 mit der Maybe-Kampagne auf Plakaten, Flyern, Videos und im Kino beworben. Texte wie «Don’t be a Maybe» oder einfach das Wort «Maybe» («Vielleicht») mit durchgestrichenen «May» – was im Englischen die Aufforderung «Sei!» stehenlässt – waren illustriert mit Rauchern. Das Landratsamt München verbot mit Bescheid vom Oktober 2013 diese Außenwerbung, die nach dem Tabakgesetz besonders geeignet sei, Jugendliche oder Heranwachsende zum Rauchen zu veranlassen.

 

„Worte an sich sind ausreichend“

 

Der Konzern beantragte eine einstweilige Verfügung gegen die Untersagung. Er verzichtete damals bei einer Erörterung vor Gericht auf die Verwendung von Fotos, zu einer weiteren Einigung kam es aber nicht.

 

In der mündlichen Verhandlung am Mittwoch beharrte ein Vertreter des Landratsamtes darauf, die Kampagne sei gezielt auf den Nachwuchs ausgerichtet. Seit ihrem Beginn sei der bis dahin kontinuierlich gesunkene Zigarettenkonsum junger Leute wieder auf 27,9 Prozent gestiegen. «Der junge Mensch ist unsicher, er muss sich noch finden, und dann kommt dieser Spruch», sagte der Behördenvertreter. Fotomotive seien nur schmückendes Beiwerk, «die Worte an sich sind ausreichend, sie holen den Jugendlichen da ab, wo er abgeholt werden will». Hingegen tendierte die Kammer zu der Auffassung, dass allein der Text die Jugend nicht «besonders» anspricht, und auf dieses «besonders» komme es an.

 

mk/dpa

Gericht München werbung Zigaretten
Zur Übersicht

Das könnte Dich auch interessieren

16.05.2023 Warnstreik am Mittwoch 17.05.2023 im Einzelhandel Im bayerischen Handel hat die Gewerkschaft Verdi für Mittwoch zu Warnstreiks aufgerufen. Insgesamt geht es um mehr als 170 Betriebe aus Einzelhandel, Versandhandel und Großhandel, die sich über den ganzen Freistaat verteilen, erklärte die Gewerkschaft. Sie will mit der Aktion in der laufenden Tarifrunde Druck machen. Angesichts der jüngsten Angebote der Arbeitgeber müsse jeder Euro 10.07.2023 Tierisch München: Sommerfest und Bewohner des Starnberger Tierheims „Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was du dir vertraut gemacht hast“ (Antoine de Saint-Exupéry). Mit diesem Grundsatz hilft das Tierheim in Starnberg seit mittlerweile 70 Jahren Hunden, Katzen und Kleintieren. 19.06.2023 Tierisch München: Exotische Schlagen und blinde Passagiere adoptieren Im Mai 2023 hat die Reptilienauffangstation in München über 200 Tiere aufgenommen. Von Schlangen, Echsen, Schildkröten bis hin zu seltenen Exoten. Der Münchner Verein nimmt Tiere auf und versorgt sie, bis sie adoptiert werden. 22.05.2023 Tierisch München: junge Kätzchen und Katzenseniorin beim Tierschutzverein Schlupfwinkel Am 22. Mai ist der internationale Tag der biologischen Vielfalt. Ziel ist es, die biologische Vielfalt zu erhalten, zu fördern, ein Bewusstsein für das Angebot zu schaffen und es nachhaltig zu nutzen. Auch hier wollen wir jede Woche die Vielfalt unserer Tierwelt zeigen. Diese Woche sind wir zu Gast beim Tierschutzverein Schlupfwinkel im Landkreis Freising