Beim Frontalzusammenstoß zweier Nahverkehrszüge auf einer eingleisiger Strecke waren am 9. Februar 2016 im oberbayerischen Bad Aibling zwölf Menschen ums Leben gekommen. Der Prozess um das Zugunglück rückt näher.
„Die Kammer bemüht sich, dass der Prozess dieses Jahr beginnen kann“, sagte der Sprecher des Landgerichts Traunstein, Tobias Dallmayer, am Mittwoch gegenüber der dpa. Zuständig für das Verfahren ist die 2. Strafkammer unter Vorsitz von Erich Fuchs. Wie viele Prozesstage das Gericht zur Klärung der Schuldfrage veranschlagt, blieb zunächst offen.
Das Zugunglück von Bad Aibling ist eines der schwersten Zugunglücke in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Bei dem Frontalzusammenstoß von zwei Zügen auf eingleisiger Strecke starben zwölf Menschen, fast 90 Insassen wurden verletzt.
Die Staatsanwaltschaft Traunstein hatte am 18. Juli Anklage gegen den Fahrdienstleiter im Bahnhof von Bad Aibling erhoben. Sie wirft dem Mitarbeiter der Deutschen Bahn fahrlässige Tötung in 12 Fällen und fahrlässige Körperverletzung in 89 Fällen vor.
Es bestehe der Verdacht, „dass der Fahrdienstleiter entgegen einem bestehenden Verbot im Dienst bis unmittelbar vor der Kollision der Züge durch die Nutzung eines Online-Computerspiels abgelenkt war“, so die Ermittler. Der Mann sitzt seit April in Untersuchungshaft. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre.
bn/dpa