Justitia ist blind. Gerechtigkeit vor Gericht.  — © Symbolbild
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Illegaler Musik-Download: Müssen Eltern ihre Kinder verraten?

Müssen Eltern dafür haften, wenn ihre Kinder illegal Musik im Internet zur Verfügung stellen? Über diese Frage hat am Donnerstag das Oberlandesgericht München verhandelt. Das Urteil soll am 14. Januar verkündet werden.

 

 

Im aktuellen Fall geht es um das Album „Loud“ der Pop-Sängerin Rihanna. Am 2. Januar 2011 wurde es vom Internetanschluss eines Münchner Ehepaars aus bei einer Tauschbörse angeboten. Die Eheleute machen geltend, dass ihre drei bereits volljährigen Kinder Zugriff auf den Anschluss hatten und auch das Passwort kannten. Ihnen sei zuvor klargemacht worden, dass sie keine Tauschbörsen benutzen dürften. Am fraglichen Tag habe eines der Kinder, dessen Name von den Eltern nicht genannt wurde, das Verbot umgangen.

 

Die alleinigen Verwertungsrechte des Musikalbums liegen bei Universal Music. Die Gesellschaft verklagte die Eltern als Inhaber des Anschlusses auf 2.500 Euro Schadenersatz sowie auf Erstattung der Anwaltskosten und bekam vom Münchner Landgericht recht: Die „Täterschaft“ der Eheleute sei zu vermuten, und sie hätten diese Vermutung nicht erschüttert. Wegen der Zeugnisverweigerung der Kinder war eine Beweiserhebung nicht möglich.

 

„Wir wissen, wer es war, aber wir sagen es nicht.“ Die Eltern argumentieren damit, dass man ihnen nicht zumuten könne, ihre eigenen Kinder zu belasten, um sich selbst zu entlasten. Stattdessen müsse das Musiklabel nun nachweisen, wer von den infrage kommenden Personen der Täter gewesen sei, so berichtet die Süddeutsche Zeitung.

 

Im anschließenden Berufungsprozess geht es um die Frage, ob der Hinweis der Eltern auf eines ihrer Kinder hier ausreicht. Der Vorsitzende Richter Rainer Zwirlein äußerte Zweifel, ob die Eheleute ihrer Darlegungspflicht nachgekommen sind. Das Paar müsse nachweisen, dass es nicht dafür verantwortlich war, dass der Song zum Download ins Netz gelangte. Die entscheidende Frage sei, ob Eltern ihre Kinder „ans Messer liefern müssen“. Das müssten sie zwar nicht, sagte der Kläger-Anwalt, aber dann falle die Verantwortlichkeit wieder auf sie zurück.

 

 

dpa

 

 

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