Fr, 28.03.2014 , 13:53 Uhr

1 Jahr und 10 Monate auf Bewährung für Sepp Krätz

Das Landgericht München hat im Prozess gegen Wiesn-Wirt Sepp Krätz ein Urteil gefällt. Das Gericht hat ihn in 36 Fällen der Steuerhinterziehung für schuldig gesprochen. Das Urteil: 1 Jahr und 10 Monate auf Bewährung. Zusätzlich muss der Hippodrom-Betreiber eine Strafe von 1.900 Euro a 300 Tagessätzen zahlen  – also insgesamt 570 000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte 24 Monate Haft und eine Geldstrafe von 1,26 Millionen Euro gefordert.

 

Wirtschaftsreferant Dieter Reiter zieht aus dem Urteil seine Konsequenzen:

„Ich werde dem Stadtrat aufgrund dieses Urteils Herrn Krätz nicht mehr als Wiesnwirt vorschlagen. Wer stattdessen den Platz auf dem Oktoberfest erhält, entscheidet der Stadtrat am 28. April in nichtöffentlicher Sitzung. Welchen Bewerber ich für den Platz vorschlagen werde, ergibt sich aus dem Bewertungsverfahren.“

 

rr

 

 

Hippodrom Landgericht München Prozess sepp krätz Steuerhinterziehung Urteil Wiesn-Wirt
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