Do, 19.09.2013 , 16:14 Uhr

Abtreibungsgegner müssen zahlen

Religiös motivierte Abtreibungsgegner haben bei Auftritten vor einer Münchner Frauenarzt-Praxis gegen städtische Auflagen verstoßen und müssen deshalb Strafe zahlen. Der Verein «Lebenszentrum – Helfer für Gottes kostbare Kinder» reichte Klage gegen das Strafgeld ein, diese wurde jedoch vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen.

 

Der Verein ist seit Jahren regelmäßig vor der Praxis eines Münchner Gynäkologen präsent, der Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Die Demonstranten zeigten das Foto eines Embryos. Einer jungen Frau wurde ein Flugblatt aufgedrängt.

 

Die Vorsitzende Richterin hatte bereits in der mündlichen Verhandlung klargestellt, dass das Zeigen von Bildern zum Thema Abtreibung nach dem Auflagenbescheid der Stadt verboten sei.

Der Verein will die Entscheidung anfechten.

 

 

jn / dpa

Abtreibung Gericht Gynäkologie Religion Schwangerschaft Schwangerschaftsabbruch Verwaltungsgericht
Zur Übersicht

Das könnte Dich auch interessieren

16.05.2023 Warnstreik am Mittwoch 17.05.2023 im Einzelhandel Im bayerischen Handel hat die Gewerkschaft Verdi für Mittwoch zu Warnstreiks aufgerufen. Insgesamt geht es um mehr als 170 Betriebe aus Einzelhandel, Versandhandel und Großhandel, die sich über den ganzen Freistaat verteilen, erklärte die Gewerkschaft. Sie will mit der Aktion in der laufenden Tarifrunde Druck machen. Angesichts der jüngsten Angebote der Arbeitgeber müsse jeder Euro 02.05.2024 Duale Ausbildung Mediengestalter*in Bild & Ton (m/w/d) 02.05.2024 Mediaberater*in m/w/d) in Vollzeit 40h/Woche 02.05.2024 Volontär*in (m/w/d) für unsere Nachrichtenredaktion in Vollzeit 40h/Woche