Mo., 10.08.2015 , 12:10 Uhr

Alkoholisierter Autofahrer fährt in Gartenzaun und flüchtet

Am Sonntag, 09.08.2015, gegen 16.55 Uhr, befuhr ein 60-jähriger tschechischer Staatsangehöriger die Wasserburger Landstraße stadteinwärts. Als die Ampel an der Kreuzung zur Bajuwarenstraße auf Rotlicht schaltete, hielten die vor ihm fahrenden Fahrzeuge an.

 

Trudering/München – Offensichtlich aufgrund seiner Alkoholisierung erkannte der 60-Jährige die Situation zu spät und fuhr leicht mit seinem Pkw Skoda auf das vor ihm fahrende Kraftrad Honda auf, welches wiederum auf den davorstehenden BMW geschoben wurde. Obwohl beide Fahrzeuge beschädigt wurden, flüchtete der Skoda-Fahrer von der Unfallstelle, ohne seine Personalien anzugeben.

 

 

 
Seine Flucht führte ihn zunächst über die Bajuwarenstraße stadtauswärts. Ein unabhängiger Zeuge nahm dabei die Verfolgung mit seinem Pkw auf.Nach ca. 300 Meter in der Bajuwarenstraße gelang es schließlich das Fahrzeug des Unfallflüchtigen anzuhalten.

 

Der 60-Jährige beschleunigte anschließend plötzlich sein Fahrzeug, so dass der 72-jährige Zeuge sich nur mit einem Sprung zur Seite retten konnte, um nicht von diesem erfasst zu werden. Anschließend flüchtete der Unfallfahrer mit erhöhter Geschwindigkeit durch mehrere Straßen des angrenzenden Viertels, wobei er mehrere Rotlicht zeigende Ampeln missachtete.

 

Schaden bei über 11.000 Euro

Als er schließlich von der Wasserburger Landstraße stadtauswärts nach rechts in die Feldbergstraße abbiegen wollte, verlor er aufgrund der überhöhten Geschwindigkeit und seiner Alkoholisierung die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam nach links von der Fahrbahn ab. Dort prallte er frontal gegen zwei Verkehrszeichen, die Gartenzäune zweier Anwesen sowie ein Mülltonnenhäuschen. Der Unfallfahrer blieb unverletzt, war jedoch stark alkoholisiert.

 

 

Durch den verständigten Richter wurden eine Blutentnahme sowie die Sicherstellung des Führerscheines angeordnet. Aufgrund dessen, dass der Unfallfahrer keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde die vorläufige Festnahme angeordnet und der Beschuldigte schließlich der Haftanstalt überstellt. Es entstand ein Gesamtschaden von ca. 11.400 Euro. Bei dem sonstigen Unfallgeschehen wurde niemand verletzt.

 

make/Pol

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