Fr, 31.03.2017 , 12:06 Uhr

Anruf bei der Bundespolizei - dann in den Knast

Ein Anruf bei der Bundespolizei am Revier Ostbahnhof brachte einen Mönchengladbacher hinter Gitter.

 

Am 03. Februar 2017 kam es am Ostbahnhof zu einer ungewöhnlichen und äußerst brutalen Auseinandersetzung auf der Bundespolizei-Wache. Ein 30-Jähriger betrat das Revier mit dem Vorwand eine Strafanzeige aufgeben zu wollen und prügelte dann völlig unvermittelt auf die Beamten ein. Sechs von ihnen wurden verletzt.

 

Vorgestern, am 29.03.2017, rief nun ein 48-Jähriger aus Mönchengladbach bei der Bundespolizei am Ostbahnhof an und erfragte den Ermittlungsstand des besagten Verfahrens. Ebenfalls ermitteln wollte er den Aufenthaltsort des Täters, um ihn zu besuchen. Während des Gesprächs äußerte der Anrufer auch mehrmals Sympathien für den Täter vom Februar und befand dessen damalige Aktion für „gut“.

 

Die Beamten ermittelten in der Folge, ob der Mann sich durch seinen Anruf und die geäußerten Aussagen strafbar gemacht habe. Diese Ermittlungen führten zur Identifizierung des Anrufers. Es handelte sich um einen bereits wegen Gewaltdelikten und Missbrauch von Nothilfeeinrichtungen polizeilich bekannten Mann. Über den Anruf des 48-Jährigen wurde alsdann auch das Revier in Mönchengladbach informiert.

 

Wie es der Zufall wollte, erwischte die Polizei ihn nur wenige Stunden später am Bahnhof Mönchengladbach, wo er bei einer Kontrolle keinen Ausweis vorzeigen konnte und deshalb die Beamten zur Dienststelle begleiten musste. Dort wurde er als der aus München bekannte Anrufer identifiziert.

Die Beamten fanden jedoch zusätzlich auch noch einen Haftbefehl gegen den 48-jährigen Griechen: er war zuvor wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt worden und aufgrund der Nichtzahlung zur Festnahme ausgeschrieben.

 

Auch diesmal konnte er die Summe von 1.200 € nicht aufbringen, sodass er nun voraussichtlich 30 Tage in Ersatzhaft absitzen muss. Ob er auch mit dem Anruf in München einen Straftatbestand erfüllt hat, steht bislang noch nicht fest.

 

kw

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