In den zurückliegenden Tagen konnten Beamte der Bundespolizei am Münchner Hauptbahnhof bei Selektivkontrollen mehrere Personen aufgreifen, die von Staatsanwaltschaften zur Festnahme ausgeschrieben worden waren.
Heute Morgen wurde gegen 07:50 Uhr ein 50-jähriger Tscheche am Ausgang Bayerstraße einer polizeilichen Kontrolle unterzogen. Der fahndungsmäßige Datenabgleich ergab eine Ausschreibung zur Festnahme der Staatsanwaltschaft München I wegen Erschleichen von Leistungen. Da der Wohnsitzlose die 375 € Strafe plus 73,50 € Verfahrenskosten nicht begleichen konnte, muss er nun ersatzweise 25 Tage in Justizgewahrsam.
Der zweite ging den Beamten nur wenige Minuten später ins Netz. Ein 48-jähriger Ungar wurde gegen 08:00 Uhr im
Hauptbahnhof München einer lagebildabhängigen Kontrolle unterzogen. Dabei stellte sich ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München II heraus. Die Strafe beträgt 2.700 € plus 73,50 € Verfahrenskosten. Da der erforderliche Betrag nicht beigebracht werden konnte, sollte die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt für voraussichtlich die kommenden 90 Tage erfolgen. Derzeit klärt der Mann noch auf der Wache, ob ihn Familienmitglieder durch Überweisung der Summe davor bewahren können.
Der dritte Streich erfolgte bereits am frühen Samstagmorgen. Ein 31-jähriger Türke war im Fahndungsraster hängengeblieben. Er war gegen 03:30 Uhr am Ausgang Friedensstraße des Ostbahnhofes als Beschuldigter in einem Körperverletzungsverfahren aufgefallen. Dabei soll er einem 22-Jährigen aus dem östlichen Rand des Erdinger Mooses, ins Gesicht geschlagen haben. Bahnsicherheitsmitarbeiter hatten die Bundespolizei verständigt. Bei den polizeilichen Ermittlungen kam der Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München I zur Strafvollstreckung zu Tage. Wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetztes war der Aufgegriffene zu drei Monaten Haft verurteilt worden. Bei seiner jetzigen Festnahme hatte der Türke erneut ein Tütchen mit Betäubungsmittel in geringer Menge dabei. Er wurde der Justizhaftanstalt zugeführt.
Am frühen Sonntagmorgen war von Beamten der Bundespolizei am Hauptbahnhof München gegen
04:20 Uhr ein 23-jähriger Thalkirchner einer Personenkontrolle unterzogen worden. Nach Identitätsfeststellung und Datenabgleich stellte sich heraus, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft München I wegen einer nicht beglichenen Geldstrafe zur Fahndung ausgeschrieben worden war. Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis war er vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 1.500€, zuzüglich 147 € Verfahrenskosten, verurteilt worden. Der Mann informierte telefonisch seinen Vater in Schwäbisch Gmünd, der die Geldstrafe am Nachmittag bei der örtlichen Polizeiinspektion im Baden-Württembergischen einbezahlte und seinem Sohn damit die 50-tägige Ersatzfreiheitsstrafe ersparte.
rr/Bundespolizei