Di, 18.08.2015 , 15:29 Uhr

"FCK-CPS"-Aufdruck - Studentin zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt

Schon das Tragen einer Tasche mit beleidigenden Parolen kann strafbar sein: Das Amtsgericht München hat eine Studentin wegen Beleidigung eines Polizeibeamten zu 32 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Auf einer Kundgebung hatte die 19-Jährige eine Tasche mit der Aufschrift „FCK CPS“ getragen – eine Abkürzung für den Ausdruck „Fuck Cops“.

 

Das Amtsgericht München hat laut einer Pressemeldung eine 19 Jahre alte Studentin wegen der Beleidigung eines Polizeibeamten zu 32 gemeinnützigen Arbeitsstunden verurteilt. Die Studentin hatte an einer Kundgebung der Bürgerinitiative Ausländerstopp teilgenommen und dabei eine ziemlich ungünstige Tasche getragen.

 

Sie trug die schwarze Umhängetasche mit sich, die in großen Lettern mit der Aufschrift „FCK CPS“ bedruckt war. Die Studentin hielt die Tasche für die Umgebung gut sichtbar in den Händen, so, dass auch ein bei der Versammlung eingesetzter Polizeibeamter den Schriftzug wahrnahm. Diese Abkürzung sei in der Szene durchaus bekannt, erklärte Gerichtssprecherin Monika Andreß zu dem am Montag veröffentlichten Urteil.

 

Gezielte Provokation

 

Die Studentin habe mit dem Ausdruck gezielt Polizisten auf der Demonstration beleidigen wollen. Ein Beamter habe die junge Frau bei der Kundgebung sogar darauf hingewiesen, dass ihr eine Anzeige drohe. Er erklärte ihr, dass der Schriftzug eine Beleidigung darstelle und hatte sie aufgefordert, die Tasche zu verdecken. Zunächst hielt sich die junge Frau an die Anweisung, indem sie ihre Jacke über die Tasche hing. Kurze Zeit später sei die Jacke wieder entfernt und der Schriftzug auf der Tasche deutlich sichtbar gewesen. Dies geschah in unmittelbarer Nähe von mehreren Polizeibeamten, die gerade mit Versammlungsteilnehmern diskutierten. Einer dieser Polizeibeamten und dessen Dienstvorgesetzter stellten daraufhin Strafantrag wegen Beleidigung.

 

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München räumte die Studentin ein, die Tasche getragen zu haben und von einem Polizeibeamten auf ihr strafbares Verhalten aufmerksam gemacht worden zu sein. Sie habe die Tasche im Internet bestellt und dort auch recherchiert, dass es einen Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg gäbe, dass das Tragen einer Tasche mit dieser Aufschrift nicht strafbar sei. Das Gericht verurteilte die 19-Jährige nach dem Jugendstrafrecht zur Ableistung von 32 gemeinnützigen Arbeitsstunden.

 

 

(dpa/lby/Amtsgericht)

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