Das Verwaltungsgericht München hat entschieden, dass eine halbe Stunde Fahrtzeit zur Kindertagesstätte für Eltern zumutbar ist. Damit wurde die Klage eines Paares auf einen anderen Kita-Platz für seinen 13 Monate alten Sohn abgewiesen. Die Stadt München hatte den Eltern drei Tagesstätten vorgeschlagen, die alle mit öffentlichen Verkehrsmitteln in etwa 30 Minuten erreichbar seien. Doch dem Paar war das zu weit.
Beide Eltern arbeiten beim selben Unternehmen, brauchen also die selbe Zeit für das Bringen und Abholen des Kindes. Wenn sie sich abwechseln, wird dem Gericht zufolge ihr jeweiliger Aufwand reduziert.
Die Kammer ließ Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichthof gegen die Entscheidung zu. Nach Angaben der Stadt gibt es in München ca. zehn weitere Klagen auf Zuweisung eines Kita-Platzes.
jn / dpa