Die Vögelgrippe H5N8 sorgt nicht nur bei Geflügelzüchtern für Sorgenfalten. Obwohl im Freistaat noch keine Nutztiere betroffen sind, lassen Nachrichten aus anderen Bundesländern Schlechtes befürchten.
Bayerische Nutztierbetriebe sind – anders als ihre Kollegen in anderen Bundesländern – bislang noch von einer Ansteckung mit der hochansteckenden Vogelgrippe verschont geblieben. Zwei Wochen nach den ersten Nachweisen von toten Wildvögeln mit H5N8 im Freistaat sind laut Umweltministerium zwölf Landkreise und zwei kreisfreie Städte betroffen. Wegen des hochdynamischen Krankheitsverlaufs könne trotz eingeleiteter Schutzmaßnahmen auch für geschlossene Betriebe keine Entwarnung gegeben werden.
„Im Grunde müsste jeder Mitarbeiter im Kopf haben, ich bin ein Chirurg und gehe jetzt in den OP.“, sagte Norbert Rehm, zuständiger Referatsleiter im Ministerium am Donnerstag im Umweltausschuss des Landtags München. Das größte Risiko bei der Abschottung der Betriebe sei der Mensch – so reiche es etwa nicht mehr aus, nur die Gummistiefel zu reinigen. Alles müsse auch desinfiziert werden. Es gebe noch andere Risiken, etwa durch Futtermittel oder Filteranlagen. „Geflügelmastbetriebe sind aber keine Hochsicherheitslabore“, betonte Rehm.
In vier Bundesländern – Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen – seien bislang Fälle von Vogelgrippe bei Nutztieren aufgetaucht. Besonders dramatisch sei der am Mittwochabend festgestellte Fall eines großen Putenmastbetriebes im niedersächsischen Cloppenburg mit 13.000 Tieren gewesen. „Jetzt muss es in den betroffenen Ländern schnell gehen“, betonte Rehm. Leider sei eine Impfung keine Alternative bei der Bekämpfung, helfen würde aber die Sonne, denn UV-Strahlen machten den Erreger schnell unschädlich.
In Bayern konzentrierten sich die H5N8-Fälle derzeit auf große Seen – Bodensee, Ammersee, Starnberger See und Chiemsee – sowie auf die großen Fließgewässer Donau, Isar und Inn. „Insgesamt ist es ein hochdynamisches Geschehen mit einem hohen Eintragsrisiko für Einträge in das Nutzgeflügel“, sagte Rehm. Auch wenn nach aktueller Erkenntnis H5N8 nicht auf den Menschen übertragbar sei, müsse man auch hier wachsam bleiben, da es immer wieder zu Mutationen den Viren komme. Der Verzehr von Geflügel sei aber „unbedenklich“, sagte Rehm.
Die Vogelgrippe war vor zwei Wochen erstmals in Bayern nachgewiesen worden. Am Freitag war eine allgemeine Stallpflicht erlassen worden, um eine Ausweitung auf das Hausgeflügel zu verhindern. Auch Ausstellungen und Märkte mit Geflügel sind in Bayern verboten.
Zunächst waren acht Fälle der Vogelgrippe bestätigt, keiner davon jedoch in München. Inzwischen wurde die hochansteckende Variante H5N8 in neun Landkreisen bestätigt.
dpa/lby