Sie werden als gefährlich eingestuft und kommen daher auf eine Liste. Und für diese „Listenhunde“ oder „Kampfhunde“ müssen die Halter einen höheren Steuersatz zahlen. Dagegen klagt heute vor dem Verwaltungsgericht in München eine Hundebesitzerin: Die Gemeinde Bad Kohlgrub im Landkreis Garmisch-Partenkirchen hat die jährliche Abgabe für diese bestimmten Hunderassen nämlich auf 2000 Euro festgesetzt, was um ein Vielfaches höher ist als die übliche Hundesteuer. Die Hundehalterin findet: Damit habe die Kommune ihre Richtlinienkompetenz überschritten.