Di, 07.01.2014 , 15:09 Uhr

Keine Rückzahlungen für Verwandtenbeschäftigung

Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags, die jahrelang enge Verwandte als Mitarbeiter beschäftigt hatten, müssen keine Rückzahlungsforderungen der Parlamentsverwaltung fürchten.

 

Es gebe dafür keine Rechtsgrundlage, heißt es in einer umfangreichen Stellungnahme von Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) an den Bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH), die am Dienstag veröffentlicht wurde.

 

Denn die sogenannte Altfallregelung, von der die betreffenden Abgeordneten Gebrauch gemacht hätten, habe bis vergangenes Jahr gegolten. Geld ans Parlament zurückzahlen mussten demnach lediglich zwei Abgeordnete, denen für Schulungen «versehentlich» zu viel Geld vom Landtagsamt erstattet worden sei. Das waren einmal 1092 und einmal 466 Euro.

 

Im April 2013 waren mehrere Fälle von Verwandtenbeschäftgung im bayerischen Landtag bekannt geworden. Die betroffenen Abgeordneten wurden scharf kritisiert. Barbara Stamm veröffentlichte eine Liste mit Namen von Abgeordneten, die die Altfallregelung nutzten und Ehepartner sowie Verwandte ersten Grades (Eltern, Kinder) beschäftigten. Die Landtagspräsidentin kündigte an, die Vorschriften für Nebentätigkeiten und die Beschäftigung von Familienmitgliedern nach dem Vorbild des Bundestages noch vor der Sommerpause zu verschärfen.

 

Die bestehenden Problemfälle sollten offengelegt werden und die betroffenen Kabinettsmitglieder wurden von Ministerpräsident Horst Seehofer aufgefordert, die Gelder, die sie aus der Pauschale zur Bezahlung von angestellten Verwandten nutzten, an die öffentliche Hand zurückzuzahlen. Dazu wird es nun nicht mehr kommen.

 

 

jn / dpa

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