Mo., 07.04.2014 , 15:07 Uhr

Landsberg am Lech: Geheiminis um Hoeneß' Haftantritt!

Der Zeitpunkt des Haftantrittes von Deutschlands prominentestem Straftäter Uli Hoeneß rückt immer näher. Doch wann genau der wegen Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte Ex-Boss des FC Bayern im Gefängnis von Landsberg am Lech einrücken muss, soll ein streng gehütetes Geheimnis bleiben. Alles hängt von einem Datum ab: der Zustellung der Urteilsbegründung.

Nach Paragraf 275 der Strafprozessordnung muss das Landgericht München II spätestens sieben Wochen nach Verkündung des Urteils den Prozessparteien die schriftliche Begründung vorlegen. Erst dann kann die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde Hoeneß die Ladung zum Haftantritt zukommen lassen. Ob das Gericht das ausführliche Urteil bereits verschickt hat, wollten am Montag weder die Verteidigung von Hoeneß noch die Staatsanwaltschaft noch das Gericht selbst mitteilen. Zuständig für die Vollstreckung der Haft ist die Staatsanwaltschaft München II. Ihr Sprecher Ken Heidenreich verwies darauf, dass Vollstreckungsverfahren stets nicht öffentlich seien.

Als sogenannter Selbststeller, der aus der Freiheit heraus und nicht aus Untersuchungshaft in die Justizvollzugsanstalt muss, dürfte Hoeneß sich selbst vor dem Gefängnistor einfinden. Die Ladung zum Haftantritt wird Hoeneß jedenfalls «binnen weniger Tage» nach Vorlage der Urteilsbegründung zugestellt, wie Heidenreich auf Anfrage mitteilte.

Schöpft das Gericht die Sieben-Wochen-Frist voll aus, wäre der 30. April das letztmögliche Datum für die Urteilszustellung. Uli Hoeneß könnte das Osterfest noch daheim am Tegernsee bei seiner Familie feiern. Spätestens Mitte Mai dürfte es aber ernst werden für Deutschlands prominentesten Steuerhinterzieher.

me/dpa

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