Die CSU will, dass bei den Verhandlungen über den schwarz-roten Koalitionsvertrag beim Thema Mindestlohen Ausnahmen für bestimmte Bevölkerungsgruppen festgeschrieben werden sollen. Schüler, Studenten, Rentner und Ehrenamtler sollen grundsätzlich nicht den Regelungen des Mindestlohnes unterliegen, so Wirtschaftsministerin Ilse Aigner in einem Interview mit der „Passauer Neuen Presse“
„Erstens muss das Ehrenamt zwingend vom Mindestlohn ausgenommen werden. Aufwandspauschalen für Trainer und Übungsleiter, etwa im Sportverein, sind kein Lohn, sondern Anerkennung“, sagte Aigner. „Zweitens sind Schüler, Studenten und Rentner, die einen Zuverdienst haben, anders zu behandeln als Arbeitnehmer, die mit einer Vollzeittätigkeit ihren Lebensunterhalt verdienen.“
Anders sei die Situation jedoch, wenn ein junger Mensch nach seinem Studium mit Praktika abgespeist werde. „Mit abgeschlossenem Studium ist ein Mindestlohn gerechtfertigt, auch wenn es sich formal um ein Praktikum handeln sollte.“ Ganze Branchen oder bestimmte Tätigkeiten aus der Mindestlohnregelung auszunehmen, bezeichnete Aigner als „schwierig“.
rr/dpa