Di, 20.01.2015 , 10:01 Uhr

München: Islamistischer Krieger vor Gericht

Der Münchner  Harun P. soll als islamistischer Soldat in der syrischen Terrorvereinigung „Junud al-Sham“ gekämpft haben. Heute beginnt der Prozess des 27-Jährigen unter verschärften Sicherheitskontrollen im Münchner Justizzentrum.

 

 

Harun P. radikalisierte sich in München

 

Die Bundesanwaltschaft wirft dem zuletzt in München wohnhaften Harud P. vor, sich bereits in Deutschland radikalisiert zu haben. Anschließend soll er sich dazu entschlossen haben nach Syrien auszureisen, um als bewaffneter Krieger am Jihad teilzunehmen. Dort angekommen soll er sich der terroristischen Vereinigung „Junud al-Sham“ („Soldat Syriens“) angeschlossen haben. Diese ist eine radikal-islamistische Organisation und verfügt über mehrere Hundert kampfbereite Mitglieder. Ihr oberstes Ziel ist es den syrischen Machthaber Baschar al-Assad zu stürzen und auf der Grundlage der Scharia einen Gottesstaat zu errichten.

 

Ab Oktober 2013 sei Harun P. aktives Mitglied von Junud al-Sham gewesen sein. Er soll in einem Bergdorf eine Ausbildung in Nahkampftechnik und an Waffen durchlaufen haben und sei mit einem Schnellfeuergewehr, einer halbautomatischen Waffe und einer Handgranate ausgerüstet worden. Anschließend soll er Wachdienste geleistet und an Erkundungseinsätzen teilgenommen haben.

 

Harud P. wollte 16-Jährige töten lassen

 

Die Anklage wirft Harun P. des Weiteren vor, im Januar 2014 Verantwortliche der „Junud al-Sham“ zu der Ermordung eines aus Deutschland stammenden Mädchens gedrängt zu haben. Das sechzehnjährige Mädchen sollte von ihren Angehörigen nach Hause zurückgeholt werden. Der Angeklagte habe befürchtet, dass sie im Falle ihrer Rückkehr die deutschen Sicherheitsbehörden über seinen Aufenthaltsort und seine Aktivitäten für „Junud al-Sham“ informieren würde. Dieses Vorhaben wurde von seinen Vorgesetzten jedoch abgelehnt.

 

Nach Überzeugung der Ermittler soll er sich zudem im Februar 2014, gemeinsam mit 1.600 militanten Jihadisten, an einem Angriff auf das staatliche Zentralgefängnis in Aleppo beteiligt haben. Bei den Kämpfen wurden Panzer und schwere Maschinengewehren eingesetzt und mindestens zwei Regierungssoldaten und fünf Gefängnisinsassen getötet.

 

Im März 2014 hatte Harud P. den Entschluss gefasst Syrien zu verlassen, um nach Deutschland zurückzukehren. Bei seiner Rückreise wurde er Anfang April am Flughafen in Prag verhaftet und nach Deutschland überstellt, wo er sich derzeit in Untersuchungshaft befindet. Für den Prozess vor dem 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts wurden 13 Verhandlungstage festgesetzt. Den Vorsitz hat der Richter Manfred Dauster. Dieser steht allerdings in der Kritik, da er auf seinem Facebook-Account ein Foto von sich veröffentlicht hat, auf dem er ein T-Shirt mit der Aufschrift „Fatih Sultan Mehmet“ trägt. Der Sultan hatte im Jahr 1453 Konstantinopel von den Christen erobert und gilt als Symbolfigur des türkischen Nationalismus.

 

 

 

 

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