Fr., 13.03.2015 , 12:43 Uhr

München: Kultusministerium prüft Folgen des Kopftuch-Urteils

Das bayerische Kultusministerium will sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen ein pauschales Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen in öffentlichen Schulen genau anschauen.

 

„Es ist selbstverständlich, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts genau zu lesen“, teilte das Ministerium am Freitag mit. Das Urteil beziehe sich aber auf das Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen. Das Kopftuch-Verbot in Bayern sei vom bayerischen Verfassungsgerichtshof 2007 als verfassungskonform eingestuft worden.

 

Im Artikel 59 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen heißt es: „Äußere Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken, dürfen von Lehrkräften im Unterricht nicht getragen werden, sofern die Symbole oder Kleidungsstücke bei den Schülerinnen und Schülern oder den Eltern auch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden können, die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich den christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten nicht vereinbar ist.“

 

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am Freitag ein pauschales Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen untersagt und eine Vorschrift im NRW-Schulgesetz gekippt, nach der christliche Werte und Traditionen bevorzugt werden sollen. Dies benachteilige andere Religionen und sei daher nichtig.

 

Bayerische Lehrer begrüßen Kopftuch-Urteil

 

Der Bayerischer Lehrerverband (BLLV) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen begrüßt. „Wir müssen heute veränderte gesellschaftliche Realitäten anerkennen und muslimischen Kindern und Jugendlichen islamischen Religionsunterricht an allen Schulen ermöglichen“, sagte BLLV-Präsident Klaus Wenzel am Freitag in München. Er appellierte an den Bayerischen Landtag, sich mit dem Thema zu befassen. Islamverbände machten schon seit längerem darauf aufmerksam, dass es wegen des Kopftuchverbots zu wenige Lehrerinnen für islamischen Religionsunterricht an deutschen Schulen gebe.

 

Das Bundesverfassungsgericht untersagte am Freitag ein pauschales Kopftuchverbot und kippte eine Vorschrift im NRW-Schulgesetz, nach der christliche Werte und Traditionen bevorzugt werden sollen. Dies benachteilige andere Religionen und sei daher nichtig.

 

rg / dpa

Bayern Kopftuch Religion Schule Urteil Verbot

Das könnte Dich auch interessieren

22.04.2026 Wie Münchner ohne Stress fit bleiben Die Informationsflut im Netz ist gewaltig und oft mehr ermüdend als erhellend. Dabei ist Gesundheitsmanagement im aktuellen Jahr keine Frage der Erschöpfung mehr, sondern eine des geschickten Timings und der richtigen digitalen Verbündeten. Statistiken zeigen, dass über 60 Prozent der Deutschen ihre Gesundheitsfragen zuerst dem Internet stellen, bevor sie überhaupt den Hörer für einen Termin 21.04.2026 Der Weg zur Wunschfigur in München: Ein Leitfaden zu Methoden, Kosten und Klinikwahl bei der Liposuktion Hartnäckige Fettpolster an Bauch, Hüften oder Oberschenkeln können frustrierend sein, besonders wenn sie sich trotz disziplinierter Ernährung und regelmäßigem Sport hartnäckig halten. Für viele Menschen in München stellt sich dann die Frage nach alternativen Lösungen. Die Liposuktion, umgangssprachlich als Fettabsaugung bekannt, ist ein chirurgischer Eingriff zur gezielten Formung der Körperkontur, nicht zur Gewichtsreduktion. Sie entfernt 20.04.2026 Mitmachen und gewinnen - Fit-Amino! Fit-Amino und münchen.tv verlosen ein Monatspaket „Fit-Amino Wiederholungskomfort“ im Wert von rund 50 €! Das steckt drin: – 32 Portionsbeutel in praktischer Pulverform – Hochwertige Aminosäuren: L-Arginin, L-Glutamin, L-Lysin, L-Pidolat – Mit Vitamin C – für normalen Energiestoffwechsel, normale Knochen und Knorpel – 100 % vegan, glutenfrei, halal, koscher Einfach in Wasser auflösen, trinken, fertig 16.04.2026 Was ändert sich mit dem neuen SCHUFA-Score? Seit dem 17. März wird im SCHUFA-Account statt eines Prozentwertes ein dreistelliger Punktestand angezeigt. Die SCHUFAHolding AG hat an diesem Datum den bisher gültigen Basisscore eingestellt und durch den sogenannten NextGen Score 1.0 ersetzt. Wer wie die meisten an den 97,5-Prozent-Wert gewöhnt ist, fragt sich jetzt vermutlich, ob 812 Punkte gut oder nur mittelmäßig sind.