Das bayerische Kultusministerium will sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen ein pauschales Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen in öffentlichen Schulen genau anschauen.
„Es ist selbstverständlich, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts genau zu lesen“, teilte das Ministerium am Freitag mit. Das Urteil beziehe sich aber auf das Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen. Das Kopftuch-Verbot in Bayern sei vom bayerischen Verfassungsgerichtshof 2007 als verfassungskonform eingestuft worden.
Im Artikel 59 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen heißt es: „Äußere Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken, dürfen von Lehrkräften im Unterricht nicht getragen werden, sofern die Symbole oder Kleidungsstücke bei den Schülerinnen und Schülern oder den Eltern auch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden können, die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich den christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten nicht vereinbar ist.“
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am Freitag ein pauschales Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen untersagt und eine Vorschrift im NRW-Schulgesetz gekippt, nach der christliche Werte und Traditionen bevorzugt werden sollen. Dies benachteilige andere Religionen und sei daher nichtig.
Der Bayerischer Lehrerverband (BLLV) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen begrüßt. „Wir müssen heute veränderte gesellschaftliche Realitäten anerkennen und muslimischen Kindern und Jugendlichen islamischen Religionsunterricht an allen Schulen ermöglichen“, sagte BLLV-Präsident Klaus Wenzel am Freitag in München. Er appellierte an den Bayerischen Landtag, sich mit dem Thema zu befassen. Islamverbände machten schon seit längerem darauf aufmerksam, dass es wegen des Kopftuchverbots zu wenige Lehrerinnen für islamischen Religionsunterricht an deutschen Schulen gebe.
Das Bundesverfassungsgericht untersagte am Freitag ein pauschales Kopftuchverbot und kippte eine Vorschrift im NRW-Schulgesetz, nach der christliche Werte und Traditionen bevorzugt werden sollen. Dies benachteilige andere Religionen und sei daher nichtig.
rg / dpa