Mo., 03.08.2015 , 12:27 Uhr

München: Nebenkläger wollen Vernichtung von NSU-Akten untersuchen

Nebenkläger im Münchner NSU-Prozess haben am Montag umfangreiche Beweisaufnahmen über die Vernichtung von NSU-Akten im Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz beantragt.

 

So soll der Beamte mit dem Decknamen „Lothar Lingen“ als Zeuge vernommen werden, der wenige Tage nach dem Auffliegen des NSU-Trios am 4. November 2011 angeordnet haben soll, Unterlagen über den „Nationalsozialistischen Untergrund“ und zahlreiche V-Leute zu schreddern. Damit habe sich der Beamte „rechtswidrig“ verhalten, sagte Rechtsanwältin Antonia von der Behrens in ihrer Antragsbegründung.

 

Der einzige für Montag geladene Zeuge, der Sänger einer früheren Neonazi-Band in Jena, war wie schon zu früheren Terminen nicht erschienen. Er habe ein ärztliches Attest vorgelegt, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Vormittag. Aus den Akten geht hervor, dass er mit Beate Zschäpe und ihren beiden Gesinnungsgenossen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt befreundet war.

 

Zschäpe muss sich als einzige Überlebende des Trios für alle Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ verantworten, darunter als mutmaßliche Mittäterin für die zehn Morde, die die Bundesanwaltschaft der Terrorgruppe vorwirft.

 

Zschäpe scheitert erneut mit Entbindungsanträgen gegen ihre Anwälte

 

Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, ist erneut mit einem Antrag gescheitert, drei ihrer vier Verteidiger loszuwerden. Das Münchner Oberlandesgericht lehnte ihr Gesuch ab, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus Justizkreisen.

 

Zschäpe soll ihre Forderung wie schon bei ihren ersten Versuchen nicht ausreichend begründet haben. Dem Gericht habe die Grundlage für eine Entscheidung in Zschäpes Sinn gefehlt. Außerdem, heißt es in der Begründung weiter, habe der Senat den weiteren Fortgang des Verfahrens sichern müssen. Beobachter hatten vermutet, der Prozess könne platzen, sollte das Gericht die drei Verteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm entpflichten.

 

 

rg / dpa

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