Di, 18.11.2014 , 08:15 Uhr

München: vbw fordert Anpassung des Arbeitsrechts an neue Herausforderungen

Der Gesetzgeber muss im Arbeitsrecht auf die neuen Herausforderungen in der Arbeitswelt – Globalisierung, Individualisierung, Digitalisierung und konjunkturelle Volatilität – reagieren. Das forderte der Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., Bertram Brossardt, auf dem vbw Kongress „Deutschland hat Zukunft: Moderne Arbeitswelt – modernes Arbeitsrecht“.

 

Brossardt verwies darauf, dass die Digitalisierung der Arbeitswelt neue Möglichkeiten des Mitarbeitereinsatzes bringt. „Die gesetzlichen Rahmenbedingungen aus dem analogen Zeitalter halten damit nicht mehr Schritt. Kurze Unterbrechungen der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeit müssen zulässig sein. Die Ruhezeit darf beispielsweise nicht von Neuem zu laufen beginnen, wenn der Arbeitnehmer abends zu Hause nochmal einen kurzen Blick auf seine dienstlichen E-Mails wirft. Wir brauchen auch Arbeitszeitregelungen, die die Zusammenarbeit über Zeitzonen hinweg erleichtert.“ Eine etwaige „Anti-Stress-Verordnung“ oder ein Verbot der Erreichbarkeit nach Dienstschluss läuft nach Brossardts Worten an der Realität vorbei. „Es kann hier nur freiwillige betriebsinterne Lösungen geben.“

 

Um die Bedürfnisse der Arbeitnehmer mit betrieblichen Belangen in Einklang zu bringen, sieht die vbw die Freiwilligkeit von Teilzeitvereinbarungen und gesetzliche Rahmenbedingungen für die Entkoppelung von Arbeitszeit und Entgelt als notwendig an. Brossardt weiter: „Damit Unternehmen grenzüberschreitend tätig sein können, muss auch die Informationsübertragung, vor allem wenn sie innerhalb eines Konzerns stattfindet, datenschutzrechtlich erleichtert werden.“

 

Brossardt sieht mit Sorge, dass es im Arbeitsrecht zuletzt keine wegweisende Flexibilisierung gegeben hat: „Im Gegenteil: Auf der Grundlage des aktuellen Koalitionsvertrags wird ein ‚Mehr‘ an Regulierung umgesetzt.“ Konkret nannte Brossardt die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro ab 01. Januar 2015. „Dieser ist ein Angriff auf Tarifautonomie und Marktwirtschaft und beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen.“ Die vbw warnt auch vor einer Beschränkung der Zeitarbeit. „Unsere Unternehmen können auf die Flexibilität, die durch Zeitarbeit gewährleistet wird, nicht verzichten. Gleiches gilt für Werk- und Dienstverträge. Diese sind wesentlicher Bestandteil der Wertschöpfungskette in Deutschland, deren Effizienz unseren Unternehmen bislang geholfen hat, im internationalen Wettbewerb zu bestehen.“

 

RG / ibw

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