Zwei Rotwangenschmuckschildkröten, versteckt in einer Seifendose, haben Zollbeamte am Montag bei einer 31-jährigen Österreicherin sichergestellt.
Beim Verlassen des Sicherheitsbereiches am Münchner Flughafen unterzogen Zöllner eine 31-jährige Reisende einer Zollkontrolle. Dabei stellten die Beamten bei der Überprüfung des Gepäcks fest, dass die aus China einreisende Dame zwei ganz besondere Gäste in ihrem Handgepäck dabei hatte: zwei Rotwangenschmuckschildkröten.
Die Reisende hatte die beiden Schildkröten in eine Seifendose eingepackt und auf diese Weise versucht, die Tiere bis nach Graz zu befördern. Auf die Frage, weshalb sie die Schildkröten mitgenommen habe, gab sie lediglich eine „private
Verwendung“ an.
„Dies ist leider kein Einzelfall, sondern fast schon eine traurige Gewohnheit geworden, dass Reisende oft lebende Tiere als eine Art Reiseandenken mitbringen“, so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.
Um die artgerechte Tierhaltung zu gewährleisten, wurden die beiden Rotwangenschmuckschildkröten in eine Reptilienauffangstation gebracht.
Lebende Tiere sind keine Souvenirs, die sich zur Mitnahme eignen. Ihre legale Einfuhr erfordert besondere Sorgfalt, die bei einer anschließenden artgerechten Haltung über viele Jahre hinweg gewährleistet werden muss. Beim Kauf in
Urlaubslaune oder bei der leichtsinnigen Mitnahme ohne die vorgeschriebenen Genehmigungen wird dies oft nicht bedacht.
Auch Teile und Erzeugnisse aus geschützten Tier- und Pflanzenarten unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Eine legale Einfuhr ist grundsätzlich nur mit gültigen Artenschutzgenehmigungen der zuständigen Naturschutzbehörden möglich.
Arten wie die Rotwangenschmuckschildkröte gelten darüber hinaus als Faunenverfälscher und sind damit für die einheimische Tierwelt problematisch.
RG / Zoll