Mo., 10.07.2017 , 15:12 Uhr

Münchner Amoklauf - Prozess gegen Waffenverkäufer im August

Vor einem Jahr tötete ein 18-jähriger Schüler am Münchner Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen und sich selbst. Die Waffe hatte er über das Internet besorgt. Die Justiz zieht nun den Mann zur Verantwortung, der die Waffe für den Amoklauf verkauft haben soll.

 

München – Der mutmaßliche Lieferant der für den Münchner Amoklauf benutzten Waffe muss sich von Ende August an vor Gericht verantworten. Ihm wird fahrlässige Tötung in neun Fällen und illegaler Waffenhandel vorgeworfen. Die 12. Strafkammer des Landgerichts München I habe die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen, teilte das Gericht am Montag mit. Im März hatte das LKA seinen Abschlussbericht zu dem Fall vorgelegt:

 

 

Der 18-jährige Amokschütze David S. hatte die Pistole Glock 17 über das sogenannte Darknet besorgt, einen anonymen Teil des Internets. Dort suchte er den Ermittlungen zufolge gezielt nach einer Pistole dieser Art und einigen Hundert Schuss Munition. Die Waffe soll er von dem nun angeklagten 32-Jährigen gekauft haben. Am 22. Juli 2016 erschoss David S. damit am Münchner Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen und verletzte fünf weitere, ehe er sich selbst tötete.

 

Dem mutmaßlichen Waffenhändler wird deshalb auch fahrlässige Körperverletzung in fünf Fällen vorgeworfen. Er war im August 2016 in Marburg im festgenommen worden – zunächst in Zusammenhang mit anderen Waffengeschäften.

 

 

Die Staatsanwaltschaft legt ihm neben dem Verkauf der Waffe an David S. weitere Verstöße gegen das Waffengesetz sowie gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last. Er soll auch mit einem großkalibrigen Gewehr gehandelt haben, das als Kriegswaffe gilt.

 

 

Die Ermittler hatten ihm seinerzeit mit einem fingierten Waffengeschäft eine Falle gestellt. Bei dem Scheingeschäft in der Nähe des Marburger Busbahnhofs stellten sie nach damaligen Angaben die vereinbarte Maschinenpistole, eine Pistole und größere Mengen Munition sicher.

 

Auf seine Spur waren sie durch Ermittlungen gegen einen Buchhalter aus dem Regierungsbezirk Arnsberg in Nordrhein-Westfalen und gegen einen damals 17-jährigen Schüler aus Nordhessen gekommen. Beide sollen bei dem Marburger Schusswaffen und Munition erworben haben.

 

Der Prozess gegen ihn soll am 28. August beginnen. Weitere Termine gab das Gericht bisher nicht bekannt.

 

 

dpa

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