Mi., 17.08.2016 , 10:23 Uhr

Nach Ekel-Skandal: Vorwürfe gegen Ex-Manager von Müller-Brot werden schwächer

Im Prozess gegen drei Ex-Manager der Großbäckerei Müller-Brot schwächen sich die Vorwürfe ab. Das Gerichtsverfahren über den Hygiene-Skandal kommt aber nur langsam voran.

 

 

Der Ekel-Skandal und die Pleite der Großbäckerei Müller-Brot sorgten bundesweit für Schlagzeilen. Seit neun Monaten stehen drei Ex-Manager des Unternehmens vor dem Landgericht Landshut. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, große Mengen Lebensmittel in den Handel gebracht zu haben, die nicht zum Verzehr geeignet gewesen seien. Zudem müssen sich die Ex-Geschäftsführer, darunter auch der ehemalige Haupteigentümer, wegen Insolvenzverschleppung, Untreue und Betrugs verantworten. Nach 34 Verhandlungstagen ist noch immer kein Ende in Sicht. Einige der Vorwürfe haben sich inzwischen relativiert.

 

 

Das Gericht gab bereits den Hinweis, dass die lebensmittelrechtlichen Delikte möglicherweise fahrlässig begangen wurden. Die Folge: Statt einer Straftat kommt eine Ordnungswidrigkeit in Betracht. „Die Manager konnten dem Tempo bei den Änderungen hinsichtlich der hygienischen Anforderungen nicht Schritt halten“, sagte der Verteidiger des Hauptangeklagten, Richard Beyer. Zudem sei jeder festgestellter Verstoß umgehend abgestellt worden.

 

 

Die Produktion in der Firma in Neufahrn war Anfang 2012 vom Landratsamt Freising gestoppt worden, nachdem trotz mehrfacher Kontrollen und Beanstandungen unter anderem Mäusedreck und Kakerlaken nicht beseitigt werden konnten. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte es wegen finanzieller Probleme Einsparmaßnahmen gegeben – vor allem beim Reinigungspersonal. Zwei Wochen nach dem Produktionsstopp meldete das Unternehmen Insolvenz an. 1250 Mitarbeiter verloren ihren Job.

 

 

Beim Vorwurf der Insolvenzverschleppung hat das Gericht den Zeitpunkt um einen Monat auf den 31. Dezember 2011 geschoben. Dadurch kommt auch in diesem Punkt eine Fahrlässigkeit in Betracht. Beim Betrug zu Lasten von Banken, die dem angeschlagenen Unternehmen Kredite in Höhe von 13,5 Millionen Euro gewährt hatten, sieht das Gericht auch einen Versuch.

 

 

Strafrechtlich besonders relevant ist der Anklagepunkt des Betrugs in 238 Fällen. Die damaligen Geschäftsführer sollen trotz Zahlungsunfähigkeit Waren und sonstige Leistungen im Wert von rund 1,65 Millionen Euro in Auftrag gegeben haben. „Der größte Teil dieser Bestellungen wurde jedoch vor der Insolvenz getätigt“, betonte Rechtsanwalt Beyer.

 

 

Zudem soll sich der damalige Firmenchef persönlich bereichert haben, obwohl das Unternehmen bereits in eine heftige Schieflage geraten war. Von April 2010 bis 2012 wurden von Müller-Brot mehr als 518 000 Euro an die Gestüt Famos GmbH in Bremen für das Anbringen einer Werbetafel überwiesen. Anders als bei vielen Lieferanten wurde hier pünktlich gezahlt. Der alleinige Geschäftsführer der Gestüt Famos GmbH war laut Staatsanwaltschaft der damalige Chef von Müller-Brot. „Die bisherige Beweisführung hat ergeben, dass das Geschäftsführergehalt in einen Werbevertrag umgewandelt wurde. Daher ist dieser Punkt der Untreue noch strittig“, erläuterte Beyer.

 

 

Das Landgericht Landshut hat im September noch drei weitere Verhandlungstermine angesetzt. „Ein Abschluss des Verfahrens ist aber noch nicht abzusehen“, sagte ein Gerichtssprecher.

 

 

 

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