Privatpersonen dürfen ab dem 1. Januar nur noch 300 Zigaretten aus Polen, Bulgarien, Ungarn, Litauen und Rumänien steuerfrei nach Deutschland mitbringen. Bisher waren 800 Zigaretten möglich. Wer ab Januar mit mehr als 300 Stück erwischt wird, muss die fällige Tabaksteuer nachzahlen. Bei falschen Angaben über die tatsächliche Menge drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen.
Die neue Regelung im Tabaksteuergesetz geht auf eruopäisches Recht zurück. Demnach ist es möglich, die Anzahl der steuerfreien Zigaretten aus Ländern zu beschränken, die zum 1. Januar 2014 die EU-weiten Mindeststeuersätze nicht einhalten. Für das Erreichen dieser Voraussetzungen wurde diesen Ländern eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2017 eingeräumt. Nach Ablauf dieser Frist bzw. bei einem vorzeitigen Erreichen der Voraussetzungen können wieder 800 Zigaretten steuerfrei mitgebracht werden.
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mh / Zoll