Fr, 02.02.2018 , 14:20 Uhr

Polizei stellt 25 Kilogramm Amphetamin und 5 Kilogramm Ecstasy-Pillen sicher

Die größte in Bayern sichergestellte Menge Amphetamin in den letzten acht Jahren haben Zivilbeamte bei einer Pkw-Kontrolle in Mögeldorf aufgespürt. Dem Mann drohen nun fünf Jahre Haft.

 

Zivilbeamte der Fahndungskontrollgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Feucht überprüften im Rahmen ihrer täglichen Arbeit bei der Anschlussstelle Mögeldorf der Autobahn A3 am Sonntag, den 10. Dezember 2017, gegen 01.00 Uhr, einen in Richtung Österreich fahrenden niederländischen Pkw.

 

Der kontrollierte Autofahrer, ein 34-jähriger niederländisch/bosnisch-herzegowinischer Mann mit einer Doppelstaatsangehörigkeit, kam aus dem niederländischen Großraum Groningen und war auf dem Weg nach Sarajevo. Bei der Kontrolle stellte sich schnell heraus, dass er keinen Führerschein besitzt. Zudem fiel den Polizeibeamten ein zugriffsbereites Butterfly-Messer in der Ablage der Fahrertür auf.

 

 

Bei dem Messer handelt es sich um einen in Deutschland verbotenen Gegenstand. Aufgrund festgestellter Hinweise im Fahrzeuginneren auf Betäubungsmittel wurde das Fahrzeug für eine intensivere Kontrolle zur Fahndungskontrollgruppe der Verkehrspolizeiinspektion nach Feucht überführt. Zu recht – wie sich schnell zeigte. Im Fahrzeuginneren fanden sich insgesamt 25
gefüllte Pakete mit Amphetamin. Zudem waren zwei Packungen mit ca. 15.000 Ecstasy-Pillen versteckt.

 

Die weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen übernahm die Gemeinsame Ermittlungsgruppe
Rauschgift (GER Nordbayern) des Bayerischen Landeskriminalamtes und des Zollfahndungsamtes München zusammen mit der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Im Bayerischen Landeskriminalamt werden die sichergestellten Drogen auf Spuren und ihren Wirkstoffgehalt untersucht. Die ersten Ermittlungen werden bereits in Richtung des Großraumes Groningen und Sarajevo geführt.

 

Angezeigt wurde der 34-jährige niederländisch/bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige
wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführen einer Waffe. Der Gesetzgeber sieht bei dieser Straftat eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vor.
Der zuständige Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Nürnberg hat einen Haftbefehl
gegen den 34-Jährigen erlassen.

mhz/Bayerisches Landeskriminalamt

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