Mi, 15.03.2017 , 16:28 Uhr

«Ronja ist ein Pflegefall» - Kein Schadenersatz für kranken Mops

Draußen führen Mopsbesitzer ihre Lieblinge Gassi, drinnen geht es um Schadenersatz für einen todkranken Hund. Ronja hat unter anderem eine Hirnhautentzündung und wird nicht mehr lange leben. Ist die Züchterin schuld an der schweren Erkrankung? So lautet derzeit die Frage vor Gericht.

 

Sir Henry ist mit Frauchen Uschi Ackermann zur Unterstützung eigens aus München nach Ingolstadt gekommen. «Sir Henry ist der Robin Hood aller Möpse», sagt die PR-Lady am Mittwoch vor dem Landgericht in die Kameras und drückt ihrem elf Jahre alten Liebling ein Küsschen auf die Wange. «Ich will, dass die Gerechtigkeit siegt.» Die 69-Jährige ist die vielleicht prominenteste Mopsbesitzerin in Deutschland, zumindest aber die kämpferischste. Ackermann hat vor Gericht schon einmal einen Prozess für ihren Hund gewonnen.

 

Schlechter stehen die Chancen derzeit für einen anderen Mops, einen todkranken sogar. Ronja heißt der Vierbeiner und er leidet an Pug Dog Encephalitis (PDE), einer unheilbaren Hirhautentzündung. Er ist Gegenstand der Gerichtsverhandlungen.

 

Epileptische Anfälle, Blindheit, steifer Nacken, Koordinierungsprobleme beim Gehen, mit all dem hat die Hündin seit rund zwei Jahren zu kämpfen. Jürgen und Marlies Pflaum aus dem fränkischen Ostheim vor der Rhön haben ihren Liebling vor fünf Jahren bei einer Züchterin in Kinding nahe Ingolstadt gekauft – 1400 Euro kostete sie das Tier damals.

 

Doch bei diesem Preis sollte es nicht bleiben. Neben den normalen finanziellen Kosten die ein Hund alltäglich fordert, traten nach zwei Jahren plötzlich erste epileptische Anfälle auf. Bei einer Untersuchung stellte sich heraus – der Hund hat PDE. Es begann ein Leidensweg für Ronja und das kinderlose Ehepaar. «Es sind viele Tränen geflossen.» Der Hund muss regelmäßig zum Tierarzt und sogar in Tierkliniken.

 

Weit über 10.000 Euro hat das Ehepaar bereits für den Vierbeiner ausgegeben. Bei einem Notfall müssten sie jederzeit schnellstmöglich in eine Klinik fahren. An Urlaub oder an ein ruhiges Leben mit ihrem Hund ist deshalb seit Jahren nicht mehr zu denken. Zu groß ist die Gefahr, dass das Tier nicht rechtzeitig die benötigte Hilfe bekommt.

 

«Ronja ist ein Pflegefall», schildert Pflaum, der die Hündin nicht zum Prozess mitgebracht hat. «Das wäre zu anstrengend für Ronja gewesen, sie verträgt keinen Stress.» In den Sitzungssaal hätte sie ohnehin nicht gedurft – bei Gericht herrscht Tierverbot.

 

Während draußen die Unterstützergemeinde neun Möpse ausführt, geht es drinnen betont sachlich zu. Pflaums Anwalt Andreas Ackenheil – selbst dreifacher Hundebesitzer – behauptet, die Hirnhautentzündung gehe auf zu frühes und zu häufiges Decken von Ronjas Mutter zurück.

 

Die vom Gericht hinzugezogene Gutachterin Marion Link bestätigt zwar, dass die Mutter zu oft Nachwuchs bekommen habe. Insofern liege durchaus ein Verstoß gegen die Zuchtordnung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) vor. Nachweisbar darauf zurückzuführen sei die Erkrankung von Ronja jedoch nicht, so die Tierärztin.

 

Die Züchterin lässt sich krankheitsbedingt von ihrem Anwalt Wolfgang Maus entschuldigen, der vorbringt, dass seine Mandantin alle erforderlichen Zuchtnachweise erbracht habe. Der Vorsitzende Richter Stefan Schwab lässt derweil keinen Zweifel daran, dass er sich der Meinung der Gutachterin anschließen wird. Der geforderte Schadenersatz für die Behandlungskosten von Ronja scheidet nach seiner Überzeugung aus.

 

Den Vergleichsvorschlag des Richters, dem Ehepaar die Hälfte des Kaufpreises für Ronja in Höhe von 1400 Euro zu erstatten, lehnt Ackenheil ab. Nach nur 35 Minuten Verhandlung ist Schluss. Das Urteil wird am 31. Mai verkündet.

 

Ein ähnlich gelagerter Fall beschäftigte Amtsgericht und Landgericht Ingolstadt 2013 und 2015 übrigens schon einmal. Damals ging es um den Mops Emma. Sie hat dieselben Eltern wie Ronja, stammt also aus derselben Zucht. Der Prozess endete seinerzeit mit einem Vergleich. Damals zahlte die Züchterin der Hundebesitzerin 700 Euro Wertminderung – die Hälfte des Kaufpreises.

 

Paul Winterer/dpa/kw

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