Fr, 05.09.2014 , 10:35 Uhr

Schock für Opfer: Vergewaltiger freigelassen

In vier Tagen beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Vergewaltiger Manuel B. (19, alle Namen geändert) am Landgericht München. Nach seiner plötzlichen Freilassung aus der U-Haft Anfang August, spricht nun die Anwältin des Opfers.

München – Nur noch vier Tage, dann beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Vergewaltiger B. am Landgericht München. Er soll Maria C. (32) am 7. Juli 2013 in der Goethestraße misshandelt und missbraucht haben. Sein Fall sorgte für Aufsehen, als er am 6. August vom Oberlandesgericht vorzeitig aus der U-Haft entlassen wurde – die Jugendkammer hatte zu lange gebraucht, um den Verfahrenstermin anzusetzen.

Ein geradezu peinlicher Fauxpass im Zuge dessen: Man vergaß dem Opfer Maria C. die Freilassung ihres Peinigers zu zu melden. Unangenehm zudem, dass B. nach seiner Freilassung direkt im Ausland Urlaub machte.

Freilassung „nicht sinnvoll“

 

Für Maria C. war das selbstverständlich ein großer Schock. Ihre Anwältin Antje Brandes (47) erzählte jetzt der „tz“: „Meiner Mandantin geht es schlecht, sie ist immer noch in ärztlicher Behandlung. Dass sie nicht benachrichtigt wurde, ist nicht hinnehmbar.“ Für Brandes ist schon schlimm genug, was ihrer Mandantin zugestoßen ist und jetzt auch noch das:  „Sie hat das Gefühl, als Opfer vom Gericht nicht ernst genommen zu werden.“ Sie sei ein absolutes Zufallsopfer gewesen und dieses Verbrechen gehe ihr sehr nahe, ließ die Strafrechtlerin verlauten.

Sie kritisiert: „Im Fall von Manuel B. war die vorzeitige Entlassung  nicht sinnvoll. Man hätte damit bis zum Prozess warten müssen.“

Entlassung wegen Personalengpässen

 

 

Brandes sieht in der Entlassung des mutmaßlichen Täters auch ein grundsätzliches Problem. Es sei freilich sinnvoll eine Haftprüfung durchzuführen, in diesem Fall sei sie von einer Freilassung sehr enttäuschend gewesen: „Die Entlassung geschah gegen jede Erwartungshaltung des Opfers sowie auch der Bevölkerung, die gerade durch derartige Täter geschützt werden muss.“

Da können selbst Personalengpässe keine Ausrede sein: „Dass weder die Justiz noch der Staat in der Lage sind, eine ordnungsgemäße Strafverfolgung zu leisten, ist für das Opfer enttäuschend. Es kann nicht angehen, dass der Staat zu wenig Personal anstellt.“ Das war laut dem Blatt auch der Grund für die Genehmigung einer Verfassungsbeschwerde.

K. drohen 10 Jahre Haft

 

 

Wenn B kommt, wird Maria C. ihrem vermeindlichen Peiniger am kommenden Dienstag erstmals wieder gegenüberstehen. Denn etwas Weiteres kommt hinzu: die Staatsanwaltschaft hat keine Handhabe mehr über Manuel B., seit er aus der Haft entlassen wurde. Er muss also nicht kommen.

So oder so: Im Prozess, in dem Antje Brandes als Nebenklägervertreterin agieren wird, drohen B. zehn Jahre Haft. Vor der Polizei hat er seine Tat bereits gestanden, nun muss er es vor dem Richter wiederholen. Auf einen weiteren Fauxpass seitens des Gerichts darf er dann aber nicht mehr hoffen.

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